AfD-Antrag, den RBB-Staatsvertrag zu kündigen und stattdessen einen „Rundfunk Brandenburg“ zu gründen.

Brandenburger Landtag:

https://www.landtag.brandenburg.de/de/termine/fortsetzung_der_24._sitzung_des_landtages_brandenburg_(plenarsitzung)/41448?stream=1

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. bis zum 31. Dezember 2025 die Kündigung des rbb-Staatsvertrages zum Ende des Jahres 2027 zu erklären.
  2. unverzüglich mit der Vorbereitung der Vermögensauseinandersetzung mit dem Land Berlin gem. § 52 Abs. 2 rbb-Staatsvertrag zu beginnen und einen Entwurf für ein Gesetz über den Rundfunk Brandenburg vorzulegen, das insbesondere die folgenden Regelungen enthält:
  3. a) eine Verpflichtung des Rundfunks Brandenburg, sich selbst klare und überprüfbare Regeln zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrags zu umfassender, objektiver und ausgewogener Berichterstattung – insbesondere bei politischen Streitfragen – zu geben;
  4. b) ein Verbot der Mitgliedschaft in kooperationsbasierten Informationsnetzwerken wie der Public Media Alliance und der Trusted News Initiative;
  5. c) ein Verbot sogenannter Faktenchecks;
  6. d) ein Verbot geschlechterideologischer Sprache;
  7. e) eine Verpflichtung zu ausführlicher tagesaktueller Berichterstattung aus dem Landtag Brandenburg;
  8. f) die Beauftragung eines Hörfunkprogramms mit dem Schwerpunkt Kultur, dessen Musikanteil durchgehend klassisch ausgerichtet ist;
  9. g) eine demokratische Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates durch die Beitragszahler;
  10. h) eine Unvereinbarkeit von Kontrollamt und Parteiamt;
  11. i) Öffentlichkeit als Grundsatz für alle Gremiensitzungen;
  12. j) Vergütung grundsätzlich nach Tarifvertrag, für die Leitungsebene in Anlehnung an den öffentlichen Dienst bis maximal entsprechend B 9;
  13. k) eine Abkehr vom System der sogenannten festen Freien.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w8/drs/ab_2100/2144.pdf

Der Landtag lehnte den Antrag ab.