AfD-Antrag, den RBB-Staatsvertrag zu kündigen und stattdessen einen „Rundfunk Brandenburg“ zu gründen.
Brandenburger Landtag:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- bis zum 31. Dezember 2025 die Kündigung des rbb-Staatsvertrages zum Ende des Jahres 2027 zu erklären.
- unverzüglich mit der Vorbereitung der Vermögensauseinandersetzung mit dem Land Berlin gem. § 52 Abs. 2 rbb-Staatsvertrag zu beginnen und einen Entwurf für ein Gesetz über den Rundfunk Brandenburg vorzulegen, das insbesondere die folgenden Regelungen enthält:
- a) eine Verpflichtung des Rundfunks Brandenburg, sich selbst klare und überprüfbare Regeln zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrags zu umfassender, objektiver und ausgewogener Berichterstattung – insbesondere bei politischen Streitfragen – zu geben;
- b) ein Verbot der Mitgliedschaft in kooperationsbasierten Informationsnetzwerken wie der Public Media Alliance und der Trusted News Initiative;
- c) ein Verbot sogenannter Faktenchecks;
- d) ein Verbot geschlechterideologischer Sprache;
- e) eine Verpflichtung zu ausführlicher tagesaktueller Berichterstattung aus dem Landtag Brandenburg;
- f) die Beauftragung eines Hörfunkprogramms mit dem Schwerpunkt Kultur, dessen Musikanteil durchgehend klassisch ausgerichtet ist;
- g) eine demokratische Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates durch die Beitragszahler;
- h) eine Unvereinbarkeit von Kontrollamt und Parteiamt;
- i) Öffentlichkeit als Grundsatz für alle Gremiensitzungen;
- j) Vergütung grundsätzlich nach Tarifvertrag, für die Leitungsebene in Anlehnung an den öffentlichen Dienst bis maximal entsprechend B 9;
- k) eine Abkehr vom System der sogenannten festen Freien.
Der Landtag lehnte den Antrag ab.
