Aktuelles aus dem WDR Rundfunkrat
1. Programmbeschwerde zu ,MONITOR‘ abgelehnt
In einem Instagram-Post der Sendung ‚MONITOR‘ vom 13. Juli 2023 hat der WDR-Rundfunkrat keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze feststellen können. Der Post mit dem Titel „Lindner: Anwalt der Unternehmen?“ thematisiert den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zum sogenannten Wachstumschancengesetz, mit dem die wirtschafts- und standortpolitischen Rahmenbedingungen Deutschlands verbessert werden sollen. Den geplanten Investitionen werden verschiedene Einsparungen bzw. nicht geplante Ausgaben – unter anderem für die Kindergrundsicherung – gegenübergestellt. Der Petent kritisierte in seiner Programmbeschwerde insbesondere die Nennung der Kindergrundsicherung als Sparmaßnahme. Die Aussage, Bundesfinanzminister Lindner lasse bei der Kindergrundsicherung „sparen“, erwecke den falschen Eindruck, dass weniger Geld für die Kindergrundsicherung ausgegeben werde, obwohl es diese Sozialleistung derzeit noch gar nicht gebe. Der Petent führte weiter an, dass der Post „nicht neutral“ sei und der Medienstaatsvertrag einen „werteorientierten Journalismus“ nicht vorsehe. […]
2. Haushalt 2024 eingebracht
Die Vorsitzende des WDR-Verwaltungsrats, Claudia Schare, hat dem Rundfunkrat den Haushaltsplan des Senders für das Jahr 2024 sowie die Mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung für die Jahre 2023 bis 2027 vorgestellt. Der WDR plant seinen Betriebshaushalt 2024 mit einem Volumen von rund 1,6 Mrd. Euro, wobei die Erträge hauptsächlich aus Rundfunkbeiträgen stammen. Das Haushaltsjahr 2024 markiert gleichzeitig das letzte Jahr der vierjährigen Beitragsperiode. Zum Ende des Jahres 2024 sieht die Planung eine Allgemeine Ausgleichsrücklage von 18,8 Millionen Euro vor, was einer schwarzen Null gleichkommt. Schare wies jedoch darauf hin, dass mögliche inflationsbedingte Preissteigerungen, Kosten für die fortdauernde Kriegsberichterstattung aus der Ukraine und Tariferhöhungen aus den anstehenden Tarifverhandlungen noch nicht berücksichtigt seien.
Mittelfristig wird für das Jahr 2025 ein Überschuss von 106,3 Mio. Euro prognostiziert, jedoch hauptsächlich aufgrund geplanter Auflösungen von Rücklagen und einer Kreditaufnahme für die Sanierung des Filmhauses. […]
3. Drei Produktionsverträge genehmigt
Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung drei Produktionsverträgen zugestimmt. Es handelt sich um die Verträge für die unterhaltende Fantasy-Serie ‚Alle guten Geister‘, den Fernsehfilm ‚Therapie und Praxis‘ aus dem Genre „Medical“ und die Verlängerung der Talksendung ‚Kölner Treff‘. Programmverträge werden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Für die genannten Verträge hatte der WDR-Verwaltungsrat im Vorfeld die Zustimmung empfohlen. Alle Programmverträge des Senders über zwei Millionen Euro bedürfen der Zustimmung des Rundfunkrats.
4. Transparentere Unternehmensführung für die ARD
Die ARD ist auf dem Weg zu einer transparenteren Unternehmensführung. Ein Jahr nach dem Start des Prozesses berichtete Rundfunkratsmitglied Christian Hülsmeier dem Gremium über die Fortschritte bei der Erarbeitung eines Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für die ARD. […]
Christian Hülsmeier berichtete dem Rundfunkrat, dass die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) Textvorschläge auf der Basis bestehender gesetzlicher Regelungen und bewährter Praxis erarbeite. Die Aufsichtsgremien hätten dann die Möglichkeit, ihre Anmerkungen in den Prozess einzubringen.
5. Nachhaltigkeit in der ARD
Tom Buhrow hat in der Sitzung des Rundfunkrats auf den ARD-Nachhaltigkeitsbericht 2023 hingewiesen. Der Bericht zeigt entlang der 20 Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) die Fortschritte, Vorhaben und Ziele des Senderverbunds im Jahr 2022 auf – einen ersten Bericht hatte es im Jahr 2020 gegeben. Die Landesrundfunkanstalten der ARD und das Deutschlandradio hatten sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen deutlich zu senken – im Vergleich zu 2019 um 65 Prozent. Dieses Ziel habe man erreicht. […]
6. Rundfunkrat konkretisiert staatsvertragliche Genehmigungsverfahren
Neben dem linearen Programm gewinnen die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zunehmend an Bedeutung, was vom Gesetzgeber auch bei der Novellierung des Medienstaatsvertrages berücksichtigt wurde. Der Rundfunkrat verabschiedete in seiner Sitzung deshalb insgesamt drei Regelwerke. Zwei davon (ARD- und WDR-Telemediensatzung) existierten bereits und wurden lediglich aktualisiert, um Erkenntnisse aus den zurückliegenden Genehmigungsverfahren („Dreistufentests“) einzupflegen. Darüber hinaus beschloss der Rundfunkrat eine neue „Flexibilisierungssatzung“ der ARD. Hintergrund ist, dass die Rundfunkanstalten neuerdings die Möglichkeit haben, linear verbreitete Fernsehprogramme in reine Online-Angebote umzuwandeln.
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/publikationen/newsletter-314.html
