BSW will mehrheitlich gegen Medienstaatsverträge stimmen

Die Reformpläne für ARD, ZDF und Deutschlandradio stoßen auf große Bedenken beim BSW. Die Koalition hat voraussichtlich keine eigene Mehrheit. Was heißt das für die Koalition?

Die Brandenburger SPD/BSW-Koalition wird bei der Abstimmung über zwei Medienstaatsverträge im Landtag voraussichtlich keine eigene Mehrheit haben. Während die SPD-Fraktion dafür stimmen will, will das Bündnis Sahra Wagenknecht sie mehrheitlich ablehnen. Das SPD/BSW-Kabinett hatte allerdings zugestimmt. […]

Das BSW könne unmöglich an etwas gebunden sein, was vor seiner Zeit vorbereitet worden sei, so Lüders.

Den Vorwurf, gegen den Koalitionsvertrag zu verstoßen, wies er zurück. Es gebe darin keine Passage, „dass wir Verträgen zustimmen müssen, die lange vor unserer Zeit ausgehandelt wurden“, sagte Lüders. […] Der BSW-Bundesvorstand lehnt beide Medienstaatsverträge ab.

https://www.sueddeutsche.de/politik/rundfunk-bsw-will-mehrheitlich-gegen-medienstaatsvertraege-stimmen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-251104-930-248361

Die SPD-Fraktion will beiden Verträgen zustimmen. Auch die oppositionelle CDU signalisierte Zustimmung, beide Fraktionen kommen zusammen aber nur auf 44 Stimmen bei insgesamt 88 Sitzen im Landtag. Der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Robert Crumbach (BSW) hat angekündigt, für die Annahme zu votieren. Bleibt es dabei, könnte eine knappe Mehrheit zustande kommen. Die AfD will die Verträge ablehnen.

Der BSW-Fraktionsvorsitzende Lüders sprach von einer „ausgewogenen Debatte“, an deren Ende die Ablehnung gestanden habe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stecke in einer Krise, das Vertrauen in die Anstalten sei weiter gesunken. Nötig seien „tiefgreifende Reformen“, um alle Teile der Gesellschaft anzusprechen. Diese sehe der Reformstaatsvertrag aber nicht vor.

Die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags enthalte Regeln für unzulässige Inhalte, die etwa gegen „die innere Sicherheit“ verstießen. Das seien Regelungen, die nicht zwingend aufgrund von EU-Vorgaben in nationales Recht zu überführen seien. Das mache stutzig, sagte Lüders. (Mehr unter: Medienpolitik)

https://medien.epd.de/article/3868

Hinweis: In Brandenburg hat das BSW 14 Abgeordnete, die CDU verfügt über 12.

Bedingte Pflicht zur Zusammenarbeit

13 der 16 Landtage haben inzwischen den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ratifiziert. Er soll am 1. Dezember in Kraft treten. Die Staatsvertragsnovelle hält ARD, ZDF und Deutschlandradio auch zur Zusammenarbeit mit privaten Rundfunkveranstaltern an. Der Medienrechtler Dieter Dörr erläutert, wie die geplante Vorschrift in der Praxis zu verstehen wäre und welche Grenzen und Ausnahmen es beim Kooperationsgebot gäbe. Sein Beitrag beruht auf einem Gutachten, das er im Auftrag des WDR erstellt hat. […]

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Vorschrift des § 30d Abs. 2 Satz 1 MStV für die Frage, ob eine Zusammenarbeit zu erfolgen hat, eine bedingte Pflicht verankert. Dies bringt die Gefahr mit sich, dass durch eine solche Zusammenarbeit mit privaten Veranstaltern die besonderen Bindungen und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Veranstalter umgangen oder zumindest abgeschwächt werden. Dies lässt sich durch eine Auslegung der Norm weitgehend vermeiden, die die Programmfreiheit, den Versorgungsauftrag und die Selbstverwaltungsautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in angemessener Weise berücksichtigt.

https://medien.epd.de/article/3862