Dass der ÖRR nicht verfassungswidrig ist, ist keine Eilmeldung

ÖRR-Gegner hatten geklagt, ein Verwaltungsgericht hat entschieden: Sie müssen weiter ihren Rundfunkbeitrag zahlen, der ÖRR ist nicht verfassungswidrig. Zwar mag diese Meldung zunächst wie eine gute Nachricht klingen, aber dass sie überhaupt so fröhlich verbreitet wird, ist eigentlich eine schlechte.

Gericht urteilt zugunsten des ÖRR

Die Schlagzeilen lesen sich ja erstmal gut. „Gericht: Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig“, schreibt etwa „Meedia“. Oder, etwas legerer bei „DWDL“: „Gerichtlich festgestellt: Öffentlich-Rechtliche nicht linksgrün versifft“. Klar, kann man so formulieren. Oder man übernimmt in der Headline nicht das Wording der rechten Ecke. Aber muss ja jeder selber wissen.

Vor Gericht gezogen sind sieben Privatpersonen, die ihren Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen wollen. „epd Medien“:

„Sie führten unter anderem an, der öffentlich-rechtliche Rundfunk komme seinem Programmauftrag nicht nach. Insgesamt werde einseitig berichtet und es fehle an Meinungsvielfalt. Die Ausgewogenheit des Programms sei über einen längeren Zeitraum in grober Weise verfehlt worden.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte solche Klagen letztes Jahr mit einem Urteil im Oktober prinzipiell ermöglicht. „Spiegel“:

„Die Leipziger Richterinnen und Richter entschieden damals, dass der Rundfunkbeitrag mit Verfassungsrecht dann nicht mehr im Einklang stehe, ‚wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt‘. Wenn also sowohl mit Blick auf die allgemeinen Inhalte als auch auf die vor allem politische Meinungsvielfalt das inhaltliche Angebot nicht mehr umfassend und ausgewogen ist, sondern einseitig und lückenhaft.“

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim lief letzte Woche (Altpapier). Gestern hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim seine Urteile verkündet und die Klagen abgewiesen. „Der Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 18,36 Euro verstoße ’nicht gegen das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip‘, teilte der VGH am Dienstag mit. Das heißt: Die Kläger bekommen genügend Gegenwert für den von jedem privaten Haushalt zu entrichtenden Pflichtbeitrag.“

Kommentar: https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-rundfunkbeitrag-nicht-verfassungswidrig-klage-abgewiesen-100.html#sprung2