Der ARD-faktenfinder und eine Medienaufseherin kommen der SPD in Sachen Lügenverbot zu Hilfe – mit jeder Menge Falschaussagen

 Der laufende Mitgliederentscheid der SPD über den Koalitionsvertrag mit der Union spornt die staatstragenden Wahrheitskontrolleure der Nachrichtenagenturen und der ARD zu Höchstleistungen an. Erst gibt dpa vor zu belegen, dass der Koalitionsvertrag das Bargeld nicht angreift, nun tut der ARD faktenfinder so, als gäbe es darin keinen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Dafür darf die oberste Medienaufseherin ungeprüft Fake News verbreiten.

Man kann es kaum anders als kackfrech bezeichnen: Die von staatlich verordneten Zwangsgebühren abhängigen, stets im Sinne der Regierenden urteilenden Wahrheitskontrolleure der ARD maßen sich an, objektiv darüber zu befinden, ob die Passagen zur Wahrheitskontrolle im Koalitionsvertrag die Meinungsfreiheit gefährden. Wer den ARD faktenfinder kennt, muss das Stück nicht lesen, um die Antwort zu kennen: Nein.

Im Koalitionsvertrag heißt es (ich habe die widersprüchlichen, unpassenden und unzureichend definierten Begriffe gefettet):

„Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können. (…) Gezielte Einflussnahme auf Wahlen sowie inzwischen alltägliche Desinformation und Fake News sind ernste Bedrohungen für unsere Demokratie, ihre Institutionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Dass erwiesen falsche Tatsachenbehauptungen von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt sind, heißt nicht, dass sie verboten sind. Das anschließende „deshalb“ täuscht damit eine Folgerichtigkeit vor, die nicht gegeben ist. Wer soll entschieden, ob jemand bewusst lügt oder von dem, was er sagt, überzeugt ist? Dafür, ob eine Tatsachenbehauptung verboten ist, kommt es nicht darauf an, ob sie fahrlässig oder absichtlich getätigt wird, sondern nur darauf, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden, oder jemand durch Irreführung übervorteilt werden soll. Bisher ist eine falsche Behauptung, die niemanden schädigt, erlaubt.

Vollständige Meldung: https://norberthaering.de/propaganda-zensur/faktenfinder-zum-luegenverbot/