Der Rundfunkstaatsvertrag als Alibi

Die Beitragskommission KEF stellte in ihrem 24. Bericht fest, dass die ARD über ihre Werbe- beziehungsweise Verwertungstöchter mit rund 15 kommerziellen Plattformbetreibern Verträge abschloss. Für alle Plattformen erzielte sie 2021 Erträge von 10,2 Millionen Euro. Die ARD rechne hier künftig mit einem deutlichen Zuwachs. Auch das ZDF gehe von einem Anstieg aus. Die Kommission will die Erträge daher detailliert prüfen. […]

Die Widersprüchlichkeit der Werberegelungen für öffentlich-rechtliche Sender ist von Medienpolitikern wie auch Medienrechtlern wiederholt kritisiert worden. So hat Dieter Dörr, ehemaliger Direktor des Mainzer Medieninstituts, bereit 2023 im Gespräch mit der F.A.Z. darauf verwiesen, dass es bei dem Werbeverbot entsprechend des Brüsseler Beihilfebeschlusses um den Schutz der Finanzierungsquellen der Presse gehe. Bei einer großzügigen Ausgestaltung der Ausnahmeregelung, so Dörr, drohe die Gefahr, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Verbot von Werbung und Sponsoring durch Nutzung von Drittplattformen nahezu vollständig unterläuft. Daher verlange der Medienstaatsvertrag, dass die Öffentlich-Rechtlichen darauf „hinwirken“, dass bei der Nutzung von Drittplattformen das Werbe- und Sponsoringverbot eingehalten wird. Diese Hinwirkungspflicht sei darauf ausgerichtet, dass die Intermediäre Werbung und Sponsoring unterließen, soweit ihre Plattformen von ARD und ZDF zur Verbreitung ihrer Onlineangebote genutzt würden. […]

Nach Ansicht des Verbands Privater Medien (Vaunet) hätte ein Onlinewerbeverbot auch für Tochterfirmen, „viel Rechts- und Planungssicherheit für die Privaten schaffen können. Durch diese fehlende Regelung und die aktuelle Marktentwicklung droht je nach Konstellation das Telemedienwerbeverbot nun ausgehöhlt zu werden, mit noch nicht abschätzbaren Auswirkungen auf den Wettbewerb im Streamingmarkt.“ […]

Im geplanten neuen Staatsvertrag, den alle Ministerpräsidenten im Dezember 2024 paraphiert haben, ist die bisherige, pressefeindliche Formulierung nahezu unverändert enthalten. […]

In seiner Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission vom Mai 2024, verweist der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) darauf, dass der „Beihilfekompromiss“ von 2007, der den Öffentlichen-Rechtlichen die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag sichert, nicht eingehalten wird. „Das im Beihilfekompromiss vorgesehene Verbot von Werbung und Sponsoring im Umfeld öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote wird durch die Verbreitung der Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Sender auf Drittplattformen verletzt“, heißt es in der Beschwerde. […]

So wie es gegenwärtig aussieht, will jedoch eine Mehrzahl der Bundesländer die Missachtung der Beihilferegelung von 2007 dulden.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/pro-sieben-sat-1-plattform-joyn-bettet-ard-und-zdf-ein-110290819.html