Die Landesmedienanstalten als Wahrheitsministerien

Vorbemerkung: Zum Diskussionsentwurf des neuen Medienstaatsvertrages zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre haben wir 2018 eine Stellungnahme abgegeben. Unsere Stellungnahme befasste sich aus Gründen der Zugehörigkeit zu den Neuen Medien mit dem Teil, der als Intermediäre bezeichnet wird. Es war Vielen bereits damals klar, wohin die Reise gehen würde – und heute haben wir

die Landesmedienanstalten als Wahrheitsministerien…

Der neue Medienstaatsvertrag ist vor knapp drei Jahren in Kraft getreten. Er macht die Landesmedienanstalten quasi zu Zensurbehörden, die meinen, die „Wahrheit“ vertreten zu dürfen. Im Sommer hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg unter ihrer Direktorin Eva Flecken dem Internet-Portal Apolut die Verbreitung von fünf Beiträgen untersagt. Der Vorwurf: Journalistische Standards seien nicht eingehalten worden. Eine Recherche zum aktuellen Fall und der allgemeinen Praxis der Landesmedienanstalten.

„Eine Zensur findet nicht statt.“ So heißt es eindeutig in Artikel 5 des Grundgesetzes. Weiterhin steht dort: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

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