Drei Länder verweigern Zustimmung Neues ARD/ZDF-Finanzierungsmodell kommt vorerst nicht

Als das Bundesverfassungsgericht vor einigen Tagen durchblicken ließ, dass man die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zum nicht erhöhten Rundfunkbeitrag nicht mehr in diesem Jahr verhandeln wird, war schon klar, dass das eine Reihe von sehr konkreten Auswirkungen nach sich ziehen wird. Nun ist klar: Die seit langer Zeit geplante Reform des Finanzierungsmodells von ARD und ZDF kommt vorerst nicht.

Zur Erinnerung: Ende 2024 hatten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ein neues Modell zur Beitragsfestsetzung geeinigt, ab 2027 sollte ein Widerspruchsmodell gelten. Das hätte die Umsetzung der KEF-Empfehlung deutlich vereinfacht, wenn diese nicht bei mehr als fünf Prozent über dem aktuellen Beitrag gelegen hätten (Mehr zum Modell lesen Sie hier). Schon damals war aber klar, dass es noch viele Hürden gibt. So hielten Bayern und Sachsen-Anhalt in einer Protokollerklärung fest, dass sie den Staatsvertragsentwurf erst dann paraphieren und dem Landtag zur Anhörung zuleiten, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zurückgezogen haben.

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