Finanzbedarfsermittlung soll modernisiert werden

Finanzbedarfsermittlung soll modernisiert werden

Wie soll der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender künftig ermittelt werden? Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat dazu ein über 100-seitiges Gutachten erstellt. Dieses soll nun von allen Verfahrensbeteiligten individuell bewertet werden. ….

Alle Beteiligten, so betont es die GVK der ARD, hätten sich in das Gutachten einbringen können. Es sei also in einem „kooperativen Prozess“ entstanden. Als nächster Schritt ist geplant, dass sich alle Verfahrensbeteiligten mit dem 109 Seiten umfassenden Gutachten individuell auseinandersetzen – jeder müsse zu einer eigenen Bewertung kommen. Erst danach wolle man in einen Austausch zum Gutachten gehen. So würde die GVK eine möglichst „breite fachliche Diskussion“ begrüßen

https://www.dwdl.de/nachrichten/84863/verfahren_zu_finanzbedarfsermittlung_soll_modernisiert_werden/

Aus dem Gutachten für die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz: Prozessbegleitende gutachterliche Beurteilung des Instrumentariums der Finanzbedarfsermittlung zur öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung:

Mit Schreiben des Bayerischer Rundfunk, Zentraleinkauf, vom 2. Oktober 2020 wurden wir von der Gremienvorsitzendenkonferenz  der  ARD,  Geschäftsstelle  München,  mit  der  Erstellung  eines Sachverständigengutachtens in Form einer prozessbegleitenden Begutachtung des Instrumentariums der Finanzbedarfsermittlung zur öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung beauftragt. Die Arbeiten wurden – mit Unterbrechungen – in den Monaten Oktober 2020 bis September 2021 in den Geschäftsräumen von Ebner Stolz in Frankfurt am Main durchgeführt. …

Sollten  im  Ergebnis  keine  „Konzernbetrachtung  der  ARD“  angestellt  werden  und  auch  keine regulativen Umverteilungsmechanismen durch Selbstverpflichtungen innerhalb der ARD wirksam implementiert  werden  können,  bliebe  nur  eine  strikte  Einzelfeststellung  der  Finanzbedarfe  und Anteile  am  Rundfunkbeitrag,  differenziert  nach  ARD-Landesrundfunkanstalten,  um  strukturelle Ungleichgewichte innerhalb der ARD zu vermeiden. ….

Ein  stärkerer  überwachender  Einbezug  der  gesetzlichen  Aufsichtsorgane  in  die Kommunikationsprozesse mit der KEF und in Sachverhalte mit unauflösbaren Meinungsunterschieden würde die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Anmeldung gegenüber der KEF und der Öffentlichkeit erhöhen und verstärken. Flankierende Selbstverpflichtungen  innerhalb  der  ARD  sollten  sicherstellen,  dass  eine  von  gemeinsamen Leitlinien  und  Beschlüssen  abweichende  Verhaltensweise  einzelner  Anstalten  ausgleichpflichtig gegenüber den übrigen Mitgliedern der ARD ist. Ferner sollten Möglichkeiten einer Effizienzsteigerung, Vereinheitlichung der Datengrundlagen, Angleichungen der Planungszeiträume in der Haushalts- und Finanzplanung an die Zeiträume der Finanzbedarfsanmeldungen, einer höheren Haushaltsdisziplin in der Umsetzung geplanter Maßnahmen  und  der  Abbau  manueller  Schnittstellen  und  Arbeitsschritte  im  Rahmen  der  SAP- Prozessharmonisierung aufgenommen werden. ….

Auf Ebene der KEF sollte eine Geschäftsordnung regeln, auf welche Art und Weise mit unauflösbaren unterschiedlichen  Auffassungen  zu  materiellen  inhaltlichen Fragen zwischen den KEF-Mitgliedern  der  jeweiligen  Arbeitsgruppe  und  den  Vertreter*innen  der  Rundfunkanstalten umgegangen wird. In Anbetracht der hohen prozeduralen Bedeutung der zweiten Verfahrensstufe und der  zahlreichen  Bewertungsspielräume  sollte  eine  neutrale  Anrufungsinstanz  innerhalb  der KEF  implementiert  werden.  Hierdurch  würde  eine  nochmalige  unabhängige  Überprüfung  der zentralen Argumente der Verfahrensbeteiligten durch unabhängige Sachverständige erfolgen, die nicht unmittelbar in den Prüfungsprozess der Arbeitsgruppen eingebunden sind. ….

Das Finanzbedarfsverfahren sollte bei den Rundfunkanstalten und der KEF um eine Langfristperspektive  von  z.B.  12  Jahren  erweitert  werden.  Nur  durch  langfristige  ARD-weit abgestimmte, zuverlässige und transparente Investitionsplanungen können periodenübergreifende  Rücklagenzuführungen  mit  Zweckbindung  hinreichend  genau  geplant und  von  der  KEF geprüft  werden.

https://www.daserste.de/ard/die-ard/Gutachten-Modernisierung-Finanzbedarfsermittlung-100.pdf