Gericht verurteilt SWR: Bürger zahlen für Correctiv-Falschinfo

m Streit um eine Correctiv-Recherche zum sogenannten „Geheimtreffen in Potsdam“ ist der Südwestrundfunk SWR vom Oberlandesgericht Hamburg zu einer Zahlung in Höhe von 3000 Euro verurteilt worden. Der Sender hatte in einer ARD-Dokumentation über die Entstehung des Correctiv-Berichts eine gerichtlich untersagte Falschbehauptung über den Juristen und Teilnehmer des Treffens Ulrich Vosgerau verbreitet.

Hinzu kommt, dass der SWR die gerichtlich verbotene Falschbehauptung nicht umgehend löschte, sondern noch rund 28 Stunden lang weiter in der ARD-Mediathek verbreitete. Die nun entstandenen Kosten trägt am Ende der Gebührenzahler.

Äußerungen wurden „manipulativ zusammengeschnitten“

Die vom SWR gemeinsam mit dem NDR produzierte Dokumentation beleuchtete die Hintergründe der Correctiv-Recherche, die Anfang 2024 für große öffentliche Empörung sorgte. Im Beitrag wurde eine Aussage des Klägers „manipulativ zusammengeschnitten“, so zumindest formulieren es die Anwälte von Vosgerau. Eine Einschätzung, die durch das Urteil des Gerichts nun bestätigt wird.

Im vom SWR verwendeten O-Ton wirkt es so, als hätte Vosgerau behauptet, Correctiv habe seine Informationen über das Treffen in Potsdam vom Verfassungsschutz erhalten. Tatsächlich hatte Vosgerau laut eigener Aussage lediglich vermutet, Correctiv habe versucht, das Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören. Jedoch ohne Erfolg.

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/gericht-ruegt-swr-buerger-zahlen-fuer-correctiv-falschinfo-li.2357699