Gutachter für Sachsen-Anhalt beim Verfahren zum Rundfunkbeitrag ist Prof. Christoph Degenhardt

01.03.2021

Gutachter für Sachsen-Anhalt beim Verfahren zum Rundfunkbeitrag ist Prof. Christoph Degenhardt

Rundfunkbeitrag ist Steuer: Der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart wertet die pauschale Haushaltsabgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender als verfassungswidrig (2013)

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-Rundfunkbeitrag-ist-Steuer-1792114.html

Der Handelsverband Deutschland (HDE) legt dazu nun ein Gutachten vor, verfasst von dem renommierten Verfassungsrechtler Christoph Degenhart aus Leipzig. Degenhart kommt zu dem Schluss: Der neue Rundfunkbeitrag verstößt gegen die Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greift in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und ist nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Da es sich dem Wesen nach um eine Steuer und nicht um einen „Beitrag“ handele, fehle es den Bundesländern, die den Beitragsstaatsvertrag verabschiedet haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Der Rundfunkbeitrag sei formell und materiell verfassungswidrig. (2013)

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/oeffentlich-rechtliche-sender-gutachten-neuer-rundfunkbeitrag-ist-verfassungswidrig-12039707.html

Der Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart von der Universität Leipzig hat das Internet-Gutachten des früheren Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier für die ARD kritisiert. „Papier hat nicht überzeugend dargestellt, warum – wie bisher im Rundfunk – auch im Internet eine Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten nötig sein soll“, sagte Degenhart am Donnerstag (2010)

https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/maerkte/rundfunkexperte-drei-stufen-tests-zu-schwach-447292/