Haseloff für Einsparungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Haseloff für Einsparungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Statt den Beitrag zu erhöhen, sollten die Öffentlich-Rechtlichen sparen, sagte er dem Nachrichtenportal „t-online“ in einem am Samstagabend veröffentlichten Interview. Es gebe Potenziale „von den Gehaltsstrukturen über die Altersversorgung bis zum Programmangebot“. […] Haseloff stellte die Notwendigkeit von Menge und Vielfalt des Programms infrage: „Pro Tag werden von den Anstalten 394 Stunden Fernsehen und 1.452 Stunden Hörfunk produziert, ohne digitale Kanäle und Onlineangebote wohlgemerkt. Vieles ist nicht zwingend notwendig.“ […] „Brauchen wir auch 20 TV- und 70 Radioprogramme plus unzähliger Onlineformate mit teilweise absolut niedrigen Einschaltquoten?“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehe weit über das hinaus, was einmal als Grundversorgung definiert worden sei – „und zwar gleich doppelt, nämlich bei ARD und ZDF“, betonte der Ministerpräsident.
https://www.welt.de/politik/article245208302/Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags-Haseloff-fuer-Einsparungen-beim-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunk.html
Hinweis: Die Fernsehprogramme sind bis zum 30.6.2023 sogar mit ihrem Namen im Medienstaatsvertrag festgeschrieben. Für die Hörfunkprogramme ist eine Obergrenze festgeschrieben. Für das ZDF und das Deutschlandradio gibt es je einen eigenen Staatsvertrag, den die Länder beschlossen haben. Die Medienstaatsverträge können auf Initiative der Bundesländer geändert werden.
Hinweis II: 1999, in ihrem 12. Bericht, hatte die KEF zudem aufgeführt, wie es durch politische Beschlüsse zur Programmausweitungen kam, die den Rundfunkbeitrag in die Höhe getrieben hatten:
– ARTE
– Phoenix
– SWR-Regionalprogramme
– Bildungskanal des BR
– Theaterkanal des ZDF
– den Ausbau der Dritten Programme der ARD
– die digitalen Bouquets von ARD und ZDF
