Höherer Rundfunkbeitrag für ARD und ZDF lässt sich stoppen
Die Länder könnten ein Moratorium beschließen, Reiner Haseloff schlägt es vor, wer geht mit? […]
Diese Position erfährt in anderen Staatskanzleien Unterstützung. So sagt Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein, er hege für ein solches Vorgehen Sympathien. Auch vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wäre es gedeckt, denn dieser verlange nur, dass die KEF den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre Bericht erstattet.
In der aktuellen Beitragsperiode hätten die Sender deutlich höhere Einnahmen als von der KEF prognostiziert. Dieses Geld dürften die Anstalten nicht ausgeben, sondern müssen es in eine Sonderrücklage stecken. Darüber hinaus hätten die Sender noch diverse „Aufträge“ der KEF abzuarbeiten, wie etwa die seit 2017 laufenden Strukturprojekte, die sich in den kommenden Beitragsperioden bemerkbar machen könnten. Zudem könnten die Reformen durch die aktuellen Medienänderungsstaatsverträge und laufenden Vorarbeiten nur dann Wirkung für die Beitragszahler entfalten, wenn sie nicht erst für die übernächste Beitragsperiode berücksichtigt werden. Dies wären gute und rechtmäßige Gründe, den Zeitpunkt einer Beitragserhöhung zu verschieben. […] Wenn es durch Reformvorschläge des Zukunftsrats zu einer substantiellen Veränderung der Rahmenbedingungen käme, so der KEF-Vorsitzende, müsste das Verfahren durch eine neue Bedarfsanmeldung erneut gestartet werden. Die Länder könnten die KEF auch beauftragen, für geplante Reformen Ergänzungsrechnungen für mögliche Einsparungen und damit Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung vorzunehmen. […]
Es wird sich zeigen, wie ernst es vielen Regierungschefs mit der erklärten Absicht ist, den Rundfunkbeitrag nicht anzuheben. Die rechtlichen Möglichkeiten für ein Moratorium haben sie. (Paid)
Hinweis I:
Bedarfsanmeldung: Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten des Landesrechts auf der Grundlage von Einzelanmeldungen ihrer Mitglieder, die Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“ (ZDF) und die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ melden im Abstand von zwei Jahren ihren Finanzbedarf zur Erfüllung des öffentlichen Auftrages der unabhängigen Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). (§ 1 Abs. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag)
Bedarfsermittlung: „Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln.“ (§ 3 Abs. 1 Aufgaben und Befugnisse der KEF)
Hinweis II: Nachdem zum 1.1.2013 der Rundfunkbeitrag eingeführt wurde und die KEF in einem Bericht zuvor empfohlen hatte, den Beitrag beizubehalten, empfahl sie im nächsten Bericht, also zwei Jahre später, eine Beitragssenkung.
