Im Netz der Politik: Verfassungswidrig – Der Einfluss von CDU und SPD auf den SR Verwaltungsrat

18.02.2021

Im Netz der Politik: Verfassungswidrig: Der Einfluss von CDU und SPD auf den SR Verwaltungsrat

Eine „Sonderpolitikzone“ ist das Saarland aber auch, weil eine kleinere Gruppe von aktiven und ehemaligen Politikern von CDU und SPD de facto gesellschaftliche Institutionen und Einrichtungen sowie Unternehmen mit Landesbeteiligung steuert. …. Dazu gehören beispielsweise die Sparkassen in dem Bundesland, das Weltkulturerbe Völklinger Hütte, die Saarländische Staatstheater GmbH, Krankenhäuser oder Sozial- und Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Deren Vorstands- bzw. Aufsichtsgremien gehören zu einem großen Teil häufig immer dieselben Personen aus den beiden Parteien an. ….

Die personellen Verflechtungen zwischen der Politik und gesellschaftlichen Einrichtungen machen aber auch vor dem Saarländischen Rundfunk (SR) nicht halt. Ganz im Gegenteil: So wird der neunköpfige Verwaltungsrat der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt von Mitgliedern dominiert, die ein Parteibuch der CDU oder der SPD haben und früher zum Teil viele Jahre in der saarländischen Politik als Landesminister oder Landtagsabgeordnete aktiv waren. Dazu zählt auch der Saartoto-Geschäftsführer und frühere SPD-Politiker Michael Burkert; der 68-Jährige ist seit Ende Juni 2020 Vorsitzender des SR-Verwaltungsrats, dem er bereits seit 2002 angehört. Sechs der neun Verwaltungsratsmitglieder werden vom SR-Rundfunkrat gewählt, der insgesamt 39 Mitglieder hat. Und vom Rundfunkrat werden regelmäßig fast ausschließlich Parteimitglieder von CDU und SPD in den Verwaltungsrat (wieder)gewählt – was nur den Schluss zulässt, dass auch der SR-Rundfunkrat unter maßgeblichen Einfluss der beiden Regierungsparteien im Saarland steht. …. Der Gesetzgeber habe „sicherzustellen“, so das Gericht, „dass die als staatsferne Mitglieder in die Aufsichtsgremien berufenen Personen auch persönlich in einer hinreichenden Distanz zu staatlich-politischen Entscheidungszusammenhängen stehen“.

Diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt nach Auffassung des Rundfunkrechtlers Helge Rossen-Stadtfeld die aktuelle Besetzung des SR-Verwaltungsrats gerade nicht. „Die derzeitige Zusammensetzung des Verwaltungsrats des Saarländischen Rundfunks entspricht nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot hinreichender Staatsferne“, erklärte der von der MK befragte Rossen-Stadtfeld in einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme. Da die Staatsferne hier nicht mehr gewährleistet sei, werde in der Folge auch die Programmfreiheit des SR gefährdet.

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