Internationale Gesundheitsvorschriften: Verbände schweigen zu Grundrechtseinschränkungen
Namhafte deutsche Verbände und Organisationen wollen sich nicht zu den geplanten Einschränkungen der Grundrechte durch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) äußern. Der deutsche Gesetzentwurf zur Zustimmung zu den geänderten IGV sieht Einschränkungen der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit vor. Mehrere Verbände gaben im Vorfeld Stellungnahmen ab, die sich teils positiv auf die geänderten IGV beziehen. Multipolar hakte nach, wie die Organisationen zu den nun im Gesetzentwurf erwähnten Grundrechtseinschränkungen stehen.
Der Deutsche Caritasverband begrüßte bereits Anfang Juli in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf den „Ansatz der Bundesregierung“. Die Stärkung der WHO und ihrer Regularien „zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren“ wird darin positiv bewertet. Der Verband betont die Notwendigkeit der IGV-Regularien „insbesondere in Zeiten, in denen rechtsextreme und nationalistische Parteien sowie autokratische Regierungen die Gesundheitsgefahren von Infektionskrankheiten pandemischen Ausmaßes zu leugnen versuchen oder zu ergreifende Maßnahmen wie Schutzimpfungen in ihren Bevölkerungen diskreditieren”.
Multipolar wollte vor diesem Hintergrund wissen, welche Position der Caritasverband in Anbetracht zahlreicher durch die Corona-mRNA-Präparate geschädigten Menschen vertritt und was er zu den im Gesetzentwurf erwähnten Grundrechtseinschränkungen sagt. Nach Ansicht von Elisabeth Fix von der „Kontaktstelle Politik“ hat sich die Caritas in der erwähnten Stellungnahme zum Thema Rechte „klar geäußert“. Tatsächlich wird das Thema Grundrechtseinschränkungen darin jedoch nicht erwähnt. Darüber hinaus schreibt sie: „Alle weitere Themen werden sicher Gegenstand der Corona-Enquête des Deutschen Bundestags sein und können fachlich dann präziser beantwortet werden“. Das betreffe nicht zuletzt die Impfnebenwirkungen.
Auch der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) gab Ende 2024 eine Stellungnahme ab. Darin wird kritisiert, dass „Definition und Kriterien“ für eine „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, einschließlich einer pandemischen Notlage“ in den Internationalen Gesundheitsvorschriften „eher vage“ blieben. Sie seien „weitgehend der Analyse des Sekretariats der WHO überlassen“. Aus Sicht des Verbands wäre es nötig gewesen, „wissenschaftliche Kriterien für die erforderlichen Risikoabschätzungen“ zu nennen, um für „Klarheit und Rechtssicherheit“ zu sorgen. Multipolar bat den vfa um eine Einschätzung, was diese Feststellung in Bezug auf die vorgesehenen Grundrechtseinschränkungen bedeutet. Wie ein Pressesprecher mitteilte, könne der vfa diese Frage nicht beantworten. Sie sei „verfassungsrechtlicher Natur“: „Hierzu kann eine Anwaltskanzlei oder die Rechtsfakultät einer Hochschule besser weiterhelfen als wir.“
Die Bundesärztekammer begrüßte Anfang Juni „im Grundsatz die Änderungen und Ergänzungen der IGV“, kritisierte allerdings die „geplante Einrichtung einer neuen IGV-Behörde“. Dies sei unnötig, wie es in der Stellungnahme heißt. In Deutschland sei das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) bereits seit 2010 „nationale IGV-Anlaufstelle“ und „Ansprechpartner für die WHO“. Das GMLZ gehört zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, einer Fachbehörde des Innenministeriums.
Laut der Bundesärztekammer „braucht es keine weitere Behörde“, stattdessen soll „das RKI eine stärkere Rolle bei der Pandemiebekämpfung“ spielen und „die Rolle und Aufgabe einer nationalen IGV-Behörde“ übernehmen. Mit dem GMLZ solle zwar „weiterhin abgestimmt zusammengearbeitet werden“, jedoch sei das „Wissen über Infektionserkrankungen, auch bei Ausbrüchen pandemischen Ausmaßes“ beim RKI „gebündelt“. Ausgehend von dieser „obersten Bundesbehörde“ des Gesundheitsministeriums könnten die „angesprochenen Änderungen der IGV systematisch national koordiniert werden“. Multipolar fragte nach, wie die Bundesärztekammer rückblickend die Rolle des RKI im Lichte der RKI-Protokolle einschätzt und inwieweit die RKI-Protokolle bei der Kammer Fragen aufgeworfen haben. Bis Redaktionsschluss ging keine Stellungnahme ein.