KEF: Änderung bei Verteilmodus der ARD-Beitragsgelder nicht nötig

KEF: Änderung bei Verteilmodus der ARD-Beitragsgelder nicht nötig

(21.07.2023) Sonderbericht im Auftrag der Länder – Forderung: Programmaustausch verstärken

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hält es nicht für erforderlich, den derzeitigen Verteilmodus von Rundfunkbeitragsgeldern innerhalb der ARD – also die Mittelzuweisung nach Beitragszahlern im jeweiligen Sendegebiet – zu verändern. Das geht aus einem „Sonderbericht der KEF zum Beitragsschlüssel der ARD“ vom 25. Mai hervor, der dem epd vorliegt. Die Bundesländer hatten im Dezember 2022 die KEF beauftragt zu untersuchen, wie sich der Beitragsschlüssel der ARD ändern ließe, „um zwischen den Landesrundfunkanstalten bestehende Disparitäten auszugleichen oder abzumildern“. […]

Aus Sicht der KEF könnte auch eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die die ARD zu einem solchen Korrekturmechanismus verpflichtet. Eine solche Vorgabe könne aber dazu führen, dass es weniger Anreiz für die Anstalten gebe, sparsam zu wirtschaften und Eigenmittel zu bilden, heißt es.

Die Kommission erkennt die Bemühungen der Anstalten an, verstärkt miteinander zu kooperieren. Eine „deutliche Ausweitung der Zusammenarbeit unter den Anstalten“ hält die KEF auch für geboten: „Nur so ist die digitale Transformation erfolgreich zu gestalten und signifikant mehr Wirtschaftlichkeit zu erzielen.“ Setze die ARD ihren eingeschlagenen Kurs der Zusammenarbeit fort, werde dies „die Arbeitswelt in der ARD nachhaltig verändern“. […]

In ihrem Sonderbericht spricht sich die KEF auch klar gegen die Einführung eines sogenannten Sockelmodells bei der Beitragsverteilung innerhalb der ARD aus. Bei einem solchen Modell würden alle Anstalten jedes Jahr eine feste Summe aus den Rundfunkbeitragsgeldern erhalten. Die restlichen Beitragsgelder würden anhand eines festzulegenden Schlüssels verteilt. Schon die Festlegung, wie hoch ein solcher Sockelbetrag ausfallen und wie der Verteilschlüssel gebildet werden müsste, wäre nach Auffassung der KEF ein schwieriger Prozess, der zwischen den Anstalten sehr kontrovers geführt werden würde.

Zentraler Kritikpunkt für die KEF ist hier aber: „Alle Modelle, die eine statische Mittelverteilung beinhalten, laufen der verstärkten Zusammenarbeit der Anstalten sowie einer flexiblen Auftragserfüllung zuwider. Bestehende Strukturen würden tendenziell festgeschrieben und Anreize für mehr Wirtschaftlichkeit reduziert.“

Die KEF fordert in ihrem Sonderbericht die ARD-Anstalten auch auf, ihren Programmaustausch zu intensivieren. Nach ARD-Angaben, die die KEF zitiert, belief sich der kostenfreie Programmaustausch zwischen den Dritten Programmen der ARD im Jahr 2021 auf insgesamt rund 177.000 Minuten. 2007 betrug das Austauschvolumen laut der KEF noch rund 309.000 Minuten. Bereits damals hatte die KEF von der ARD einen Ausbau ihres Programmaustausches gefordert.

„Tatsächlich ist das Gegenteil geschehen: Der kostenlose Programmaustausch wurde trotz vieler Diskussionen über verstärkte Kooperationen massiv reduziert“, heißt es im Sonderbericht.

Nach den Zahlen für das Jahr 2021 ist beim kostenfreien ARD-Programmaustausch der HR größter Empfänger gewesen. Der Sender habe mit 56.000 Sendeminuten deutlich mehr Minuten erhalten, als er selbst in den Programmaustausch eingebracht habe

https://www.epd.de/fachdienst/epd-medien/schwerpunkt/inland/kef-aenderung-bei-verteilmodus-der-ard-beitragsgelder