Kontroverse um MDR-Staatsvertrag

23.01.2020

Kontroverse um MDR-Staatsvertrag

Der Sender hat Bedenken bei der Neuregelung. Aus der Politik kommt ein geteiltes Echo. Es geht um Geld und Ressourcen in den Ländern. (Paid)

https://www.saechsische.de/politik/deutschland/innenpolitik/kontroverse-um-mdr-staatsvertrag-5362192-plus.html

Die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt (AWSA), der Verband der Wirtschaft Thüringens (VWT) und die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft (VSW) kritisieren in einer gemeinsamen Pressemitteilung den Entwurf zur Novellierung des MDR-Staatsvertrags. …. Die Arbeitgeber- und Verbandsvertretungen stören sich nun daran, dass sie künftig weniger Sitze als bisher im Rundfunkrat des MDR einnehmen können.

https://www.flurfunk-dresden.de/2021/01/21/wirtschaftsvereinigungen-kritisieren-entwurf-zum-mdr-staatsvertrag/

Der MDR hält einen Teil des neuen Staatsvertrags für verfassungswidrig. Der Entwurf sei „mit der „Gewährleistung der Rundfunkfreiheit des MDR nicht vereinbar“, heißt es. Ein Gutachten soll die These stützen.

Im Sender reibt man sich offenbar vor allem an einer gerechte Verteilung der sogenannten „MDR-Regionaleffekte“. Der Staatsvertragsentwurf enthält dem Bericht zufolge die Regelung, der Intendant habe „im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen“.

https://www.dwdl.de/nachrichten/81176/mdr_haelt_teile_des_staatsvertrag_fuer_verfassungswidrig/

Der Medienpolitik-Professor Markus Heinker sieht den Passus ebenfalls kritisch. Hartung schreibt:

„In dem Maße, wie der MDR gezwungen sei, seine Standortentscheidungen politisch motiviert zu treffen, gibt der Jurist zu bedenken, werde er möglicherweise zu ineffizienten Strukturen gezwungen.“

https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-1832.html

Kritisiert wird auch, dass die Landesregierungen dazu berechtigt seien, Vertreter der Rechtsaufsicht zu den Sitzungen des Verwaltungsrats zu entsenden.

Ein vom MDR in Auftrag gegebenes Gutachten des Verfassungsrechtlers Dieter Dörr schließt sich dem „FAZ“-Bericht zufolge der Auffassung an. Demnach sei der Abschnitt über die Länderanteile an den Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag verfassungswidrig. Zudem gewährleiste der Entwurf nicht die Programmautonomie und die Organisationshoheit des MDR. Erstaunlich ist jedoch, dass in einer Stellungnahme des MDR vom 10. Dezember derartige Vorbehalte nicht geäußert wurden, weshalb die „FAZ“ die Frage stellt, ob dies nun als Retourkutsche für die Blockierung der Beitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt zu verstehen sei.

https://www.dwdl.de/nachrichten/81176/mdr_haelt_teile_des_staatsvertrag_fuer_verfassungswidrig/

Kritik am Sender dagegen kommt – es ist nicht so überraschend – aus der Politik, nämlich von Andreas Nowak, dem medienpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im sächsischen Landtag. Seine Aussage gibt Hartung wie folgt wieder:

„Es sei das verfassungsmäßige Recht des Gesetzgebers, die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ordnen. Der MDR täte gut daran, dieses Gestaltungsrecht ernst zu nehmen.“

https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-1832.html

Hinweis der Redaktion: Der MDR hat bisher das Gestaltungsrecht der Politik ernst genommen, indem u.a. im Dezember 2015 die Neuzusammensetzung eines Rundfunkrats akzeptiert hat, der nicht der Staatsferne nach dem BVG-Urteil vom März 2014 entspricht.