Kritische Wissenschaft im Ausnahmezustand
„Moderne Institutionen brauchen Dissens gar nicht offen zu verbieten. Es genügt, ihn prozedural umzustellen: Compliance, Treuepflicht, Reputationsschutz, dienstrechtliche Prüfung. Selbst wenn eine Verfassungsschutz-Prüfung am Ende nichts ergibt, setzt sie ein Signal. Der Betroffene erscheint nicht mehr als Kollege unter Kollegen, sondern als potenzielles Risikoobjekt, das verwaltungsförmig „abgeklärt“ werden muss. Der offene Streit weicht der Lagerhygiene: Die Institution will nicht mehr wissen, wer recht hat, sondern wer „dazugehört“. In dieser Logik wird Öffentlichkeit selbst zur Gefahr. Wer mit der falschen Plattform spricht, ist kontaminiert; wer die falschen Begriffe benutzt, ist verdächtig; wer die falschen Personen zitiert, gilt als „Anschlussstelle“. Das sind keine wissenschaftlichen Kategorien, sondern moralische Quarantäneregeln.“
(…)
Andere Fälle zeigen (…) Andreas Sönnichsen an der MedUni Wien wurde nach scharfer Kritik an Maßnahmen und Impfung aus Funktionen gedrängt und gekündigt; offiziell ging es um Verstöße gegen Vorgaben, faktisch wurde der Dissens zur institutionellen Belastung. Ulrike Guérot verlor ihren Streit mit der Universität Bonn letztlich vor Gericht, formal wegen Plagiatsvorwürfen in einem Bewerbungswerk – doch in der Wahrnehmung vieler fiel dies zeitlich in eine Phase, in der sie öffentlich in der Corona-Debatte angeeckt war: ihre Abrechnung „Wer schweigt, stimmt zu“ erschien 2022. Es ist entscheidend, die Fälle nicht platt gleichzusetzen. Gerade deshalb sind sie als Muster interessant: In allen Fällen vermischen sich fachliche, moralische und administrative Ebenen. Der Konflikt wird nicht nur wissenschaftlich ausgetragen, sondern reputationspolitisch, arbeitsrechtlich, disziplinarisch. Das Ergebnis ist ein Klima, in dem Wissenschaftsfreiheit selten durch ein großes Verbot stirbt, sondern durch die Häufung kleiner Einschüchterungseffekte, durch die Verschiebung von Konflikten ins Dienstrechtliche und durch die permanente Drohung, dass öffentliche Abweichung institutionell „kosten“ kann.
