Länder fordern Konzept für Orchester der ARD

Die Länder sind auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. 14 Länder haben die ARD und Deutschlandradio in einer Protokollnotiz zum Reformstaatsvertrag aufgefordert zu prüfen, ob sich die Zahl der Klangkörper reduzieren lässt. Hamburg und Niedersachsen halten dies in der derzeitigen Diskussion für kontraproduktiv. […]

Es gehe dabei auch um „eine kritische Analyse zum Status Quo“ der Klangkörper. Zu berücksichtigen sei ebenso, ob sich die Anzahl der Klangkörper reduzieren lasse. Hamburg und Niedersachsen tragen die Protokollerklärung nicht mit.

Die ARD-Landesrundfunkanstalten betreiben zusammen 20 Klangkörper (Orchester, Chöre und Big Bands). Die ARD wollte sich auf epd-Anfrage nicht zu der Protokollerklärung äußern. Sie werde noch geprüft, hieß es. Deutschlandradio ist Hauptgesellschafter der 1994 gegründeten gemeinnützigen ROC GmbH, zu der zwei Orchester und zwei Chöre gehören. […]

In dem Konzept, das die Länder von ARD und Deutschlandradio einfordern, sollen die Anstalten auch Funktion und Aufgaben der Klangkörper definieren, insbesondere mit Blick auf den Kultur- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hierfür sollen im Konzept „nachprüfbare Zielvorgaben“ gemacht werden. Außerdem gehe es darum, dass „Aufstellung und Finanzierung der Klangkörper überprüft werden“. […]

Die KEF hatte Ende September 2024 einen Sonderbericht vorgelegt, den die Bundesländer angefordert hatten. Die Länder wollten wissen, welche Einsparpotenziale sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei bestimmten Reformansätzen ergeben könnten. Dabei ging es auch um die Klangkörper. Die KEF stellte fest, die Klangkörper der Anstalten über GmbHs zu organisieren, könne die Wirtschaftlichkeit steigern. Effekte wären aber erst längerfristig zu erwarten. Den Gesamtaufwand für die ARD-Klangkörper im Jahr 2022 bezifferte sie auf 203 Millionen Euro. […]

Zwei Varianten schlug die KEF vor: Jede Anstalt gründet für ihre Klangkörper eine eigene GmbH. Oder es werde eine übergreifende Gesellschaft für alle Klangkörper geschaffen. Auch könnten sich der Bund und die Länder der Klangkörper an den GmbHs beteiligen, so die KEF: Dann würde weniger Geld aus dem Rundfunkbeitrag benötigt.

https://medien.epd.de/article/3176/

Aus der Protokollerklärung: „Die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterhaltenen Klangkörper leisten seit ihrer Gründung einen wertvollen Beitrag zu den Kultur- und Bildungsangeboten sowie einen eigenständigen publizistischen Beitrag zur Meinungsbildung. Sie erhöhen durch ihre Präsenz die Wahrnehmbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Angesichts fortlaufender Veränderungen der Medien- und Kulturlandschaft und der Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Reformstaatsvertrag sehen die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine Standortbestimmung der Klangkörper des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als geboten an.

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erwarten von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem Deutschlandradio eine kritische Analyse zum Status Quo und zu den Zukunftsperspektiven der von ihnen unterhaltenen Klangkörper. Sie werden aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2026 ein gemeinsames Konzept vorzulegen.

In dem Konzept sollen zum einen Funktion und Aufgaben der Klangkörper, insbesondere ihre Leistung für die Erfüllung des Kultur- und Bildungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, definiert werden. Das Konzept soll dazu insbesondere den Beitrag der jeweiligen Klangkörper und ihre Präsenz in den Angeboten sowie vor Ort in den jeweiligen Sendegebieten bestimmen und mit nachprüfbaren Zielvorgaben verknüpfen.

Auf der Grundlage der im Konzept definierten Funktion und Aufgaben sollen zum anderen Aufstellung und Finanzierung der Klangkörper überprüft werden. Im Rahmen der Strukturanalyse soll in Bezug auf Art und Anzahl, einschließlich möglicher Reduktionen der Klangkörper insbesondere überprüft werden, wo Doppelungen im öffentlich-rechtlichen Klangkörperportfolio abgebaut werden können und wo arbeitsteilig sichergestellt werden kann, dass die regionalen und musikalischen Besonderheiten in Deutschland angemessen abgebildet werden. Auch soll in den Blick genommen werden, wo Zusammenführungen administrativer und technischer Aufgaben möglich sind. In Bezug auf die Finanzierung der Klangkörper soll insbesondere überprüft werden, inwieweit weiterhin Vollfinanzierungen geboten oder andere Finanzierungsmodelle bzw. eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und von Deckungsbeiträgen möglich sind. Dabei sollen auch die Modellüberlegungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in ihrem Sondergutachten vom 27. September 2024 berücksichtigt werden.

https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/ReformStV/7._MAEStV_ReformStV_Staatsvertrag_und_Begruendung/7._MAEStV_ReformStV_Druckfassung.pdf