Livestreaming im Internet ist nun also Rundfunk?
Richtige Antworten auf falsche Fragen
Folgen der seltsame „Drachenlord“ und das, was die „Bild“-Zeitung im Internet sendet, den Gamern von „Piet Smiet“ nach und werden als Rundfunk eingestuft? Vielleicht brauchen die Landesmedienanstalten auch einfach aktuell sinnvolle Aufgaben …
Livestreaming im Internet ist nun also Rundfunk? Na ja. Genau geklärt ist die Rechtslage nicht, wie ein aktuelles Projekt der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (wo, durchaus vorbildlich, zwei Bundesländer eine gemeinsame Medienanstalt haben) zeigt. Sie hat sich mit einem größeren Gegner angelegt, der „Bild“-Zeitung, die zwar an gedruckter Auflage kräftig verliert, aber in vielen Online-Erscheinungsformen erfolgreich ist. Eine dieser Erscheinungsformen ist ebenfalls Streaming, sogar von fernsehartigen Sendungen wie den Talkshows „Die richtigen Fragen“ oder „Bild-Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer“. So etwas wollte die MABB als Rundfunk lizensierungspflichtig machen, unterlag vor Gericht und geht nun in die nächste Instanz. … Wären bild.de oder der „Drachenlord“ Rundfunk, müssten sie halt Lizenzen beantragen, die sie vermutlich auch bekämen. Das kostet etwas Geld, die Summe beträgt aber „nicht monatlich 10.000,- Euro, sondern wird einmalig erhoben (Kostenrahmen: 100,- bis 10.000,- Euro; die konkrete Höhe bemisst sich u.a. am wirtschaftlichen Erfolg des Angebotes)“. Das teilte wie die Düsseldorfer LfM-NRW mit, um Missverständnisse zu vermeiden, als sie 2017 die Livestreams des Gamerteams „PietSmit“ auf der Plattform twitch.tv zu Rundfunk erklärt hatte … Obwohl laufend neue und nicht leicht zu beantwortende Fragen auftauchen, was auf Youtube erlaubt sein sollte und was nicht, obwohl Reichweite und Werbeeinnahmen der quasimonopolistischen Videoplattform weiter steigen und über den Einfluss, den der Google-Konzern durch seine streng geheimen Algorithmen auf vielen Feldern nimmt, diskutiert wird, haben die Medienanstalten sich darum nicht zu scheren. Sie sind zuständig nur für das, was „als Rundfunk zu bewerten“ ist (mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks). Und Youtube ist das nicht.
