Lügen durch Auslassung?
Hessischer Rundfunkrat soll sich mit Programmbeschwerde befassen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) hat in den letzten Jahren massiv an Vertrauen eingebüßt. Kritiker werfen ihm vor, einseitig zu berichten und somit seinen Programmauftrag nicht mehr zu erfüllen. Diese Auftragserfüllung ist jedoch Voraussetzung dafür, von jedem Bürger zwangsweise
einen Rundfunkbeitrag von „im Monat 18 Euro und 36 Cent“ [1] zu erheben. Verwaltungsgerichte haben bisher darauf verwiesen, dass die Beitragszahler ja Programmbeschwerden bei den Rundfunkräten einlegen könnten. Dr. Frank Michler tat dies in einem Fall, in welchem seiner Meinung ein offenkundiger Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorlag. In dem umstrittenen Online-Beitrag hatte der hr-Autor Danijel Majić falsche Behauptungen wie diese aufgestellt:
„Und auch die zahlreichen Demonstrationen aus dem sogenannten Querdenker-Spektrum wären ohne das Engagement der Seebrücke und der Projektwerkstatt Saasen so nicht denkbar gewesen.“
Majić begründet dies damit, dass Jörg Bergstaedt von der Projektwerkstatt Saasen am 15. März 2020 mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich war. Der hr-Autor verschweigt dem Leser jedoch eine wesentliche Information, welche die Behauptung als falsch entlarvt: Der Querdenken 711-Gründer Michael Ballweg hat nämlich ebenfalls gegen die Versammlungsverbote der Stadt Stuttgart bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt und bekam am 17. März 2020 recht – genau zwei Tage nach Bergstaedt.
Kernaussagen des hr-Artikels sind somit falsch. Dennoch konnten weder der Intendant Florian Hager noch der „Ausschuss für Telemedien und mediale Innovation“ einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht erkennen. Dieser Umgang mit Kritik verdeutlicht, warum das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jüngst in einer Entscheidung zu dem Schluss kam, dass das Instrument der Programmbeschwerden nicht ausreicht, um die Auftragserfüllung des ÖRR zu überprüfen. Vielmehr müssen sich nun auch die Verwaltungsgerichte inhaltlich damit
auseinandersetzen [2].
Dr. Michler hat nun erneut Widerspruch eingelegt, so dass sich der Rundfunkrat des hr voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember mit dem Fall befassen muss [3].
Quellen:
[1] Yann Song King: „18 Euro und 36 Cent“ – der Rundfunkbeitrags-Tango
https://youtube.com/watch?v=QH4MiopRlUk&list=PLBo3lbNDEJgxQ3gjH5JhdghT1A1Vy-nnd
[2] Annelie Kaufmann, 15.10.2025: „Gerichte müssen prüfen, ob das Programm ausgewogen ist“
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/6c524-bverwg-rundfunkbeitrag-oeffentlich-rechtlicher-
rundfunk-funktionsauftrag
[3] Informationen und Dokumente zur Programmbeschwerde
https://weiterdenken-marburg.de/2025/10/29/programmbeschwerde-hr-versammlungsverbote-
corona-ballweg/
