Neuer MDR-Staatsvertrag: Modernisierung auf der Verwaltungsebene, Konservatismus beim Sendeauftrag, Staatsaufsicht nun auch im Verwaltungsrat
Neuer MDR-Staatsvertrag: Modernisierung auf der Verwaltungsebene, Konservatismus beim Sendeauftrag, Staatsaufsicht nun auch im Verwaltungsrat
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) war bislang die einzige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die über keine zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen verfügte. Noch nicht einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur politikfernen Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender von 2014 wurde umgesetzt. … Über die neue Vereinbarung hatte es jahrelang Streit zwischen den drei Ländern gegeben, vor allem über eine gerechte Verteilung der „MDR-Regionaleffekte“. So hat der MDR in Thüringen bislang gut hundert feste Mitarbeiter, während es in Sachsen mehr als 1500 Beschäftigte sind. …. Dem Rundfunk- und dem Verwaltungsrat kommt künftig eine stärkere Funktion bei der Überwachung und Kontrolle des MDR zu. Der Aufgabenkatalog des Verwaltungsrats, der die Geschäftsführung der Intendantin überwacht, wurde explizit um die Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Angestellten, deren Bezüge über der höchsten Tarifgruppe liegen, ergänzt.
Der Verwaltungsrat soll bei der Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Leitungsebenen und bei der Festsetzung der Bezüge der Intendantin oder des Intendanten und des Direktoriums „ausdrücklich dafür sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen und die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist“. …. Die Frage, was zu den Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Senders gehört, ist in Sachsen-Anhalt und Sachsen zuletzt mit großer Kritik aufgeworfen worden. Der Staatsvertrag aber geht in Sachen Aufgabenbeschreibung nicht über die allgemeinen Festlegungen des Medienstaatsvertrags (Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung) hinaus. So ist weder von Plattformen und einer besseren digitalen Vernetzung noch von einer möglichen Reduzierung linearer Hörfunk- oder Fernsehangebote die Rede. Auch die seit einiger Zeit in Rede stehende ARD-Kulturplattform, die ihren Sitz in Halle nehmen könnte, taucht in dem Vertrag nicht auf.
