Neuer NDR-Staatsvertrag soll zum 1.9.2021 gelten

15.02.2021

Neuer NDR-Staatsvertrag soll zum 1.9.2021 gelten

Die Neuregelung enthält terminologische Anpassungen an den Medienstaatsvertrag, aber auch eine Reihe von inhaltlichen Veränderungen, die insbesondere die NDR-Gremien betreffen. Die Unterzeichnung durch die Länderchefs ist bis Mitte März geplant. ….

Um „neue Anreize für die Anwesenheit bei Sitzungen des Rundfunkrats für einfache Mitglieder“ zu schaffen, fallen künftig die Aufwandsentschädigungen weg. Stattdessen stehen den einfachen Mitgliedern „angemessene Tagegelder und Übernachtungskosten nach Maßgabe der Satzung“ zu. Der Wegfall der Aufwandsentschädigung gilt nicht für Mitglieder des Vorstands und Vorsitzende

von Ausschüssen. In den vergangenen Jahren sei Rundfunkrat „aufgrund von fehlender Anwesenheit der einfachen Mitglieder wiederholt nicht beschlussfähig gewesen“, hält die Staatskanzlei Schleswig-Holstein fest. …. Ausgebaut wird im neuen Staatsvertrag die Regelung, dass Vertreter der Rechtsaufsicht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen können.  …

Eine Änderung gibt es auch im Bereich des Personalvertretungsrechts: Arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des Tarifvertragsgesetzes sollen dem Entwurf zufolge erstmals beim NDR als Beschäftigte im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes gelten. „Für sie gelten die gleichen Personalvertretungsrechte wie für Beschäftigte, soweit ihr Vertrag mit dem NDR entsprechende Verpflichtungen enthält und die gesetzlichen Vorgaben Anwendung finden können“, heißt es in dem vorgesehenen Gesetzestext.

Epd medien, 12.02.2021 (nicht online)

Zum Staatsvertrag (pdf)

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/unterrichtungen/00200/unterrichtung-19-00278.pdf