Neuer NDR-Staatsvertrag tritt am 1. September in Kraft
Neuer NDR-Staatsvertrag tritt am 1. September in Kraft
Für den Norddeutschen Rundfunk (NDR), die Vier-Länder-Anstalt für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, gilt ab dem 1. September ein neuer Staatsvertrag. Die zentralen Änderungen betreffen den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat, die beiden Aufsichtsgremien des NDR. Der Rundfunkrat tagt künftig in öffentlicher Sitzung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen demnächst über bestimmte fachliche Qualifikationen verfügen. Die Mitgliedschaft in den beiden Aufsichtsgremien wird außerdem zeitlich begrenzt. Gleiches gilt auch für Amtszeit des NDR-Intendanten. Ferner werden die Mitbestimmungsrechte von arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitern des Senders verbessert. Der NDR ist die drittgrößte Landesrundfunkanstalt der ARD. ….
Der 58-köpfige NDR-Rundfunkrat, dessen Zusammensetzung durch die Staatsvertragsnovelle nicht geändert wird, tagt künftig öffentlich. Entscheidungen und Beratungen über Personalangelegenheiten und Themen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter betreffen, finden aber weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Außerdem kann der Rundfunkrat in „begründeten Ausnahmefällen“ – die im Staatsvertragstext nicht näher ausgeführt werden – die Öffentlichkeit ausschließen. ….
Künftig erhalten nicht mehr alle NDR-Rundfunkratsmitglieder eine monatliche Aufwandsentschädigung, sondern nur noch die Mitglieder, die hervorgehobene Positionen innehaben. Dabei handelt es sich um den vierköpfigen Rundfunkratsvorstand und die Vorsitzenden der Ausschüsse. Dass nur noch Rundfunkratsmitglieder, die Vorsitzämter übernommen haben, eine Aufwandsentschädigung erhalten, gilt ab Juni 2022, wenn sich der Rundfunkrat für die neue Amtsperiode konstituiert. Die Neuregelung halten die vier NDR-Staatsvertragsländer für angemessen, da sich der Arbeitsaufwand für die einfachen Rundfunkratsmitglieder in Grenzen halte und dieser durch das Sitzungsgeld kompensiert werde. Hinzu komme, dass die Mitgliedschaft im NDR-Rundfunkrat eine ehrenamtliche Tätigkeit sei.
Derzeit bekommt jedes Rundfunkratsmitglied neben einem Sitzungsgeld noch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 630 Euro; bei der derzeitigen NDR-Rundfunkratsvorsitzenden Ute Schwiegershausen sind es 1048 Euro und bei ihren drei Stellvertretern jeweils 840 Euro pro Monat.
