Newsletter des WDR-Rundfunkrates: Wesentliche Ergebnisse der Sitzung
1. Intendantin schlägt Joachim Ebhardt als Justiziar im Tandem vor
Das Leitungsduo im Justitiariat des WDR soll neu aufgestellt werden. Intendantin Katrin Vernau hat dem Rundfunkrat den erfahrenen Unternehmensjuristen Joachim Ebhardt als Nachfolger von Caroline Volkmann vorgeschlagen. Ebhardt, der seit 2013 bereits stellvertretender Justiziar ist, soll künftig gemeinsam mit Katrin Neukamm das Justitiariat in geteilter Führung leiten. Vernau bezeichnete das Tandem-Modell als bewährtes Erfolgsrezept, das fortgeführt werden soll. Ebhardt bringe durch seine langjährige Zugehörigkeit zum WDR umfassende Kenntnisse über die Strukturen des Senders und der ARD mit. Der Rundfunkrat wird über den Personalvorschlag in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden.
2. WDR-Strategie 2030: Digitale Heimat für den Westen
Die Intendantin des WDR hat eine klare Vision für ihren Sender formuliert: Der WDR soll bis zum Jahr 2030 zur „digitalen Heimat für alle Menschen im Westen“ werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Unternehmensstrategie umfassend fortgeschrieben – mit einer ganzheitlichen Betrachtung, die verschiedene strategische Maßnahmen miteinander verzahnt und gezielt fördert.
Nach einer Klausur der Geschäftsleitung sollen in der Oktobersitzung des Rundfunkrats konkrete Ziele vorgestellt werden. Diese orientieren sich an zentralen Messgrößen wie einer emotionalen Verbundenheit des Publikums mit dem WDR. Dieser soll fester Bestandteil des Alltags der Menschen im Westen werden und unverwechselbare Angebote liefern, die anderswo nicht zu finden sind. Ein enger Austausch mit dem Publikum ist für Vernau dabei ebenso entscheidend wie die regionale Verankerung und eine Infostrategie für den Westen. Darüber hinaus soll der WDR seine Rolle in der Gesellschaft stärken – insbesondere in den Bereichen Bildung und Medienkompetenz durch Kooperationen mit Kindergärten und Schulen.
Die Strategie sieht außerdem vor, digitale Formate gezielt auszubauen, den Ressourceneinsatz zu optimieren und die Kommunikation über die Verwendung von Beitragsgeldern zu verbessern. Intern soll der WDR ein attraktiver Arbeitgeber bleiben – mit einer gesunden Unternehmenskultur, die Motivation und Zusammenhalt in der Belegschaft fördert.
3. Bericht über die Erfüllung der WDR-Programmrichtlinien 2024
Der WDR-Rundfunkrat hat den Erfüllungsbericht für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen. Der jährliche Bericht, den die Intendantin vorlegt, zeigt, inwieweit der WDR seine Programmrichtlinien umsetzt. Bei der diesjährigen Beratung standen vor allem zwei Punkte im Fokus: die Verknüpfung mit den Berichten aus den Vorjahren und die Einführung klarer, messbarer Erfolgskriterien.
Das Gremium lobte, dass der Bericht nun in allen Unterkapiteln genau aufschlüsselt, wie die gesteckten Ziele erreicht wurden, was eine differenzierte Bewertung der Programmleistung ermöglicht. Dies war ein wichtiger Hinweis aus dem vergangenen Jahr, den der WDR aufgegriffen hat.
Trotzdem gab es erneut Verbesserungsvorschläge. So wurde aus den Ausschüssen angeregt, noch mehr qualitative und quantitative Erfolgskriterien einzuführen und diese systematisch in den Bericht zu integrieren. Nur so lasse sich die Zielerreichung nachvollziehen. Außerdem forderte der Rundfunkrat, dass der Bericht die Zielvorgaben aus dem Vorjahr einbezieht, um Entwicklungen und Fortschritte besser zu dokumentieren. Um das zu erreichen, sei es ebenfalls wichtig, mehr überprüfbare Zahlen einzubauen.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Debatte waren die barrierefreien Angebote des WDR. Der Rundfunkrat sprach sich dafür aus, diese gezielt über soziale Medien zu bewerben, um neue Zielgruppen zu erreichen. Kritisch angemerkt wurde, dass die Themen Wirtschaft und Verbraucher sowie Kultur im Bericht mehr Raum benötigen, um ihrer Bedeutung gerecht zu werden.
4. Zusammenarbeit als Motor für Innovation und Vielfalt
Der Rundfunkrat hat den sogenannten Kooperationsbericht, der die Zusammenarbeit des WDR mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern und Dritten beleuchtet, zur Kenntnis genommen. Die Übersicht für das Jahr 2024 zeigt, dass der WDR seine Kooperationen weiter ausgebaut und gezielt an seine strategischen Ziele angepasst hat. Ein Schwerpunkt lag auf der Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der ARD, insbesondere durch die neuen Kompetenzzentren „Gesundheit“, „Klima“ und „Verbraucher“. Diese bündeln Ressourcen und Know-how, um innovative Formate für verschiedene Ausspielwege zu entwickeln. Auch im Bereich der digitalen Angebote, beispielsweise bei Podcasts, Social-Media-Formaten und der gemeinsamen Nutzung von Produktionsinfrastruktur, wurden Synergien geschaffen.
Im WDR gibt es Kooperationsrichtlinien, die sicherstellen, dass bei der Auswahl der Partner die Ziele der Meinungsvielfalt und Diskriminierungsfreiheit gewahrt bleiben. Der Programmausschuss stellte zudem fest, dass die im Vorjahr angeregten Verbesserungen der Darstellung, wie die Reduzierung von Dopplungen und die farbliche Markierung neuer Kooperationen (grün) bzw. entfallener Kooperationen (rot), wodurch das Gremium mehr Transparenz erhält, im aktuellen Bericht umgesetzt wurden.
5. ARD-Selbstverpflichtung: Rundfunkrat fordert mehr Selbstkritik und Zielorientierung
Kritisch ausgefallen ist das Fazit des Rundfunkrats zum Entwurf der ARD-Selbstverpflichtung für die Jahre 2023/24 mit einem Ausblick auf 2025/26. In der Diskussion monierten die Mitglieder die einseitig positive Darstellung im Bericht, insbesondere, dass der Entwurf vor allem Erfolge hervorhebt und kaum selbstkritische Reflexion enthält. Im Sinne einer modernen Fehlerkultur sollten Weiterentwicklungsbedarfe und Herausforderungen offen benannt werden, so der Rundfunkrat.
Ein weiterer Kritikpunkt war die Überbetonung des digitalen Bereichs. Die Mitglieder forderten, die Bedeutung der linearen Ausspielwege angemessen zu berücksichtigen, da diese – neben den bedeutsamen digitalen Angeboten – weiterhin eine wichtige Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellen. Zudem wurde angeregt, die strategische Zielgruppenerreichung systematischer zu diskutieren und konkrete Maßnahmen zur Ansprache neuer Zielgruppen zu entwickeln.
Die Selbstverpflichtung solle laut Rundfunkrat nicht als Werbebroschüre, sondern als Instrument zur Überprüfung des gesetzlichen Auftrags dienen. Der Ausschuss regte an, sich bei der Berichtsstruktur an Nachhaltigkeitsberichten der Wirtschaft zu orientieren und Erfolgsindikatoren klar zu benennen. Die Mitglieder erwarten, dass die genannten Kritikpunkte bei der Überarbeitung der ARD-Selbstverpflichtung berücksichtigt werden.
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/publikationen/newsletter-352.html