Öffentlich-rechtliche Sender: Streit um Beitragsplus und Kulturkürzungen
Öffentlich-rechtliche Sender: Streit um Beitragsplus und Kulturkürzungen
Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist den Bürgern nicht zuzumuten, lautet die politische Prämisse von sechs Ländern, die der Empfehlung der KEF nicht folgen wollen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hatte vor zwei Wochen empfohlen, dass der monatliche Beitrag ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen soll.
Die Länder suchen nun eine Machtprobe mit den Sendern. Sie verlangen über die Rundfunkkommission weitere Kürzungen in deren Budgets mit dem Drängen auf Reform. Die politische Fräslinie setzt am Rande der Legalität an. […]
Grob skizziert – das Gelände ist kompliziert, ein politisches Minenfeld, wie es heißt – funktioniert der Trick so: Die KEF-Empfehlung zur Erhöhung soll von einem Sondergutachten derselben Kommission gekontert werden. Voraussetzung dafür ist der Entwurf eines Reformstaatsvertrages, der die Grundlage für ein solches Sondergutachten bildet, das den Finanzbedarf der Sender neu ermitteln soll. […]
Konkret heißt das, dass der Entwurf eines Reformstaatsvertrages von der Rundfunkkommission bis zum Herbst vorliegen muss.
Dann könnte man aufgrund eines Sondergutachten der KEF die empfohlene Beitragserhöhung verschleppen, wie ein aktueller FAZ-Bericht verstehen lässt. […]
Um „Köpfe und Herzen“ zu gewinnen, braucht es mehr Geld für gute Arbeit, für Korrespondenten, Journalisten und freie Mitarbeiter, die von außen frischen Geist in die alten Institutionen bringen.
Der fantasielose Weg, den die Austeritätspolitik der Reformer verfolgt, wird darüber hinaus auf Hürden treffen, zu denen das Verfassungsgericht gehört, falls die Vertreter der Sender auf dem Verfahrensweg bestehen.
