Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Ein Fall für radikale Reformen

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Ein Fall für radikale Reformen

Die Öffentlich-Rechtlichen erstarren in absurden Strukturen. Nur: Statt über Reformen wird hauptsächlich über Skandale diskutiert.

Ersparen wir uns die Plattitüde: Wenn es ihn nicht gäbe, müsste man ihn erfinden. Stellen wir besser nüchtern fest: Nur Verrückte würden ihn so erfinden, wie er heute in Deutschland ist. Schon sein Etikett „öffentlich-rechtlich“ ist irreführend. Was manchen als Qualitätsmerkmal erscheint, ist tatsächlich nur die Rechtsform. Auch die Berliner Stadtreinigung ist öffentlich-rechtlich, die Oper in Zürich dagegen eine Aktiengesellschaft. Der wesentliche Unterschied zum „privaten“ Rundfunk liegt in der Finanzierung: werbefinanziert und kommerziell versus gemeinschaftsfinanziert und zu gesellschaftlichem Nutzen verpflichtet.

Gesellschaftlicher Nutzen kann aber nur entstehen, wo gesellschaftliche Nutzung stattfindet. […]

Obwohl alle Haushalte einen einheitlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen haben, fallen die Gegenleistungen höchst unterschiedlich aus. Der WDR versorgt NRW mit elf Ausgaben des TV-Magazins „Lokalzeit“ sowie einer landesweiten Regionalsendung. Der NDR bietet für Niedersachsen nur ein Regionalmagazin, das Wolfsburg und Wilhelmshaven gleichermaßen versorgen soll. Die Hörer von Radio Bremen bekommen vier Hörfunkwellen von ihrem Sender, der MDR liefert zehn – und eine halbe für die sorbische Minderheit. […]

Seit 1923 unterhält der deutsche Rundfunk eine Vielzahl von Chören und Orchestern, das älteste in Leipzig. Die Orchester der ARD sind Perlen der Kulturlandschaft – für die Programme aber sind sie so entbehrlich wie eigene Schauspielensembles oder Fußballmannschaften. Es würde nicht eine Sekunde Programm ausfallen, wenn es diese Orchester nicht gäbe. Eigentlich müssten sie von Stadt und Land finanziert werden. So aber sponsern die Gebührenzahler das regionale Kulturangebot. […]

Besonders schlecht ist das Angebot für Menschen ohne Deutschkenntnisse. Auch sie müssen zahlen, werden aber als Fernsehnutzer nicht gezählt. […]

Krass sind auch die Unterschiede in der Bezahlung. Obwohl überall derselbe Beitrag gezahlt wird, fällt die Entlohnung der Beschäftigten sehr unterschiedlich aus. […] Ein tagesaktueller 3-Minuten-Beitrag für die Berliner „Abendschau“ wird mit 331 Euro honoriert, beim WDR sind es laut Honorarrahmen 725 Euro. […]

Während die BBC all ihre Radio- und Fernsehprogramme, auch jene fürs Ausland, unter dem Dach eines einzigen Unternehmens produziert, mit einem einzigen (hochbezahlten) Generaldirektor und einer einzigen Verwaltung, sind in Deutschland zwölf Anstalten mit zwölf Intendanten und zwölf Verwaltungen unterwegs.

Die letzte Fusion (aus SFB und ORB wurde der RBB) ist fast 20 Jahre her. Eine ernsthafte Evaluation von Programmen und Profil aller Sender hat es noch nie gegeben. Rundfunkpolitik in Deutschland ist extrem strukturkonservativ – auch weil die Länder, vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, sich nur im Konsens bewegen können. Dabei schreit der öffentliche Rundfunk geradezu nach radikalen Reformen. Doch die bleiben aus: Skandale und die lächerliche Debatte über den Rundfunkbeitrag lenken von den zentralen Themen ab: bessere Programme, effizientere Strukturen, wirksame Kontrolle.

https://taz.de/Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk/!5884228/