Ohne Kontrolle kein Vertrauen: Kompetenz der Rundfunkräte ist Dreh- und Angelpunkt
Ohne Kontrolle kein Vertrauen: Die Kompetenz der Rundfunkräte ist der Dreh- und Angelpunkt für eine wirksame Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Von Helmut Hartung, Chefredakteur
Die Vorwürfe an die bisherige RBB-Intendantin und ARD-Vorsitzende Patricia Schlesinger sowie den Vorsitzenden des RBB-Verwaltungsrates Wolf-Dieter Wolf offenbaren zahlreiche Unzulänglichkeiten im öffentlich-rechtlichen System, anscheinend vor allem in einigen Führungsetagen. Zum einen betreffen sie die ethisch-moralischen Normen, nach denen leitendes Personal der öffentlich-rechtlichen Sender sein Handeln ausrichten müsste, es existieren zudem nur unzulängliche Festlegungen und Maßstäbe innerhalb der ARD für das Ausschließen von Interessenskonflikten sowie für Intendantenvergütungen und -Privilegien und die Kontrollinstrumente sind mangelhaft. Der Ruf an die Politik nach strukturellen Reformen hört sich zwar wohlfeil an, löst aber das Problem nicht. Alle bisher bekanntgewordenen möglichen Verfehlungen beim RBB wären auch bei schlankeren Anstalten und einer Verringerung des Beitrages denkbar, wenn nicht endlich die Überprüfung und Grundsätze für die Verwendung des Beitrages neu justiert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach darauf verwiesen, dass der Rundfunkbeitrag ausschließlich durch einen gesellschaftlich determinierten Programmbedarf, den nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk erbringen kann, gerechtfertigt ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Verwaltungskosten auf ein absolut notwendiges Maß beschränkt werden müssen. Super-Dienst-PKW, exorbitante Intendantengehälter – gekoppelt mit einen Bonus – die Bewirtung „lieber“ Gäste und überteuerte Investitionen gehören sicher nicht dazu. …
Da das moralische Postulat, dass es selbstverständlich sei, dass auch in der Intendanz argwöhnisch auf jeden Cent geschaut wird und nicht nur in den Redaktionen, anscheinend nicht in allen Sendern gilt, muss sich die ARD hier sehr schnell dafür eine verbindlichere Ordnung geben, die auch den Umgang mit Beratern und Gutachtern regelt und jeden Anschein von Interessenskonflikten und damit möglichen ungerechtfertigten höheren Kosten und Beitragsverschwendung ausschließt. Dass die Compliance-Regeln für alle Anstalten einheitlich gelten sollten, ist selbstverständlich. Das muss die Medienpolitik einfordern und kontrollieren. …
Der zweite Schwachpunkt ist offensichtlich die Kontrolle zum einen durch die Rechnungshöfe und zum anderen durch die Rundfunkräte und Verwaltungsräte. Es reicht nicht aus, dass im Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrages deren Rolle gestärkt wird. Die neu zugeschriebene Macht muss auch ausgeübt werden können. Rundfunk- und Verwaltungsräte sind die internen Kontroll- und Beratungsgremien der Geschäftsleitung. Zwar erfolgt die wirtschaftliche Kontrolle durch die Verwaltungsräte, aber diese werden vom Rundfunkrat gewählt. …
Woran es allerdings krankt und welche Defizite bestehen, damit sie endlich zum „Sparringpartner“ werden können, hat die bisherige Vorsitzende der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz Friederike von Kirchbach gegenüber der FAZ am 5. August plastisch beschrieben: Es fehlt vor allem an Kompetenz und an den erforderlichen Mitteln, unabhängige Expertisen „einzukaufen“. Denn Kontrollieren kann nur, wer auch über das notwendige Wissen verfügt, oder es sich beschaffen kann und wer Zugang zu allen beitragsrelevanten Ausgaben des Senders hat. „Wir Rundfunkräte sind keine Experten, sondern bei Bedarf von Experten unterstützte Generalisten. Wir bringen gesellschaftlich relevante Kompetenzen in die Beratung der Programmverantwortlichen ein, um den Wert der Angebote für die Allgemeinheit zu bewerten und sicherzustellen, dass die Vielfalt der Ansichten abgebildet wird.“ Wichtiger, als es der Gesetzgeber explizit klarstelle, sei es den Rundfunkräten zu ermöglichen, im Bedarfsfall Expertise anzufragen. Hierbei seien eigene Etats und unabhängige Mitarbeitende in den Geschäftsstellen entscheidend, die einen Überblick haben, welche Expertinnen und Experten den Gremien weiterhelfen können.
