Presserat: Verleger Holger Friedrich (Berliner Zeitung) beging Informantenverrat

Deutscher Presserat rügt Verleger Holger Friedrich

https://www.dwdl.de/nachrichten/93458/deutscher_presserat_ruegt_verleger_holger_friedrich/

Verleger Holger Friedrich beging Informantenverrat

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/presserat-ruegt-verleger-friedrich-und-nicht-die-zeit-18966525.html

Der Verleger der „Berliner Zeitung“ wird vom Presserat abgestraft. Er hatte den Ex-„Bild“-Chefredakteur Reichelt verpfiffen, der Informationen geleakt hatte. […] Friedrich hat damit klar gegen die Wahrung des Informantenschutzes nach Ziffer 5 des Pressekodex verstoßen. Das Vertrauen in die Presse und deren Glaubwürdigkeit insgesamt werde beschädigt, wenn sich Hinweisgeber darauf nicht verlassen können, betont der Presserat in seiner Mitteilung zu dem Fall. Es ist zwar nicht das erste Mal, dass Ziffer 5 verletzt wird. Dass eine solche Rüge aber einen Verleger trifft, ist eine Besonderheit. „Als Verleger ist Holger Friedrich Teil der Presse, unabhängig davon, ob er noch weitere unternehmerische Funktionen innehat“, urteilt der Presserat.

Die Redaktion von Friedrichs Berliner Zeitung allerdings treffe keine Schuld: Im Gegensatz zu ihrem Verleger habe diese den Informantenschutz gewahrt, heißt es vom Presserat. Eine Beschwerde speziell gegen die Redaktion und einen Artikel, in dem diese nachträglich über den Fall und ihren Verleger berichtet hatte, wird daher abgewiesen.

https://www.sueddeutsche.de/medien/presserat-ruege-holger-friedrich-springer-1.5934998

Presserat: Laut Ziffer 5 des Pressekodex gibt die Presse Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung jedoch nicht preis. Als Verleger ist Holger Friedrich Teil der Presse, unabhängig davon, ob er noch weitere unternehmerische Funktionen innehat. Die Mitglieder waren mehrheitlich der Meinung, dass es unbeachtlich ist, ob der Informantenschutz ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Presserat betont, dass der Schutz von Informanten ein zentraler Bestandteil der Pressefreiheit ist. Können sich Hinweisgeber darauf nicht verlassen, werden das Vertrauen in die Presse und deren Glaubwürdigkeit insgesamt beschädigt.

Im Gegensatz zu ihrem Verleger hat die Redaktion der BERLINER ZEITUNG jedoch den Informantenschutz gewahrt. Die Mitglieder des Ausschusses wiesen einstimmig eine Beschwerde über einen Artikel aus der BERLINER ZEITUNG ab, in dem der Chefredakteur über die Preisgabe des Informanten durch seinen Verleger berichtete. Dass Reichelt der Hinweisgeber war, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits bekannt.

https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/berliner-zeitung.html