RBB-Staatsvertrag: Hörfunkwellen ins Internet, weniger Geld für TV-Produzenten

23.02.2021

RBB-Staatsvertrag: Hörfunkwellen ins Internet, weniger Geld für TV-Produzenten

Der neue RBB-Staatsvertrag hat es in sich: Fünf von sieben Radio-Angeboten könnten ins Netz abwandern. Lizenzgebühren für geförderte Filme gibt es nicht mehr. …. Insbesondere die Änderungen, die Paragraf 4 betreffen, sind bemerkenswert. In ihm werden unter anderem die Verbreitungswege der RBB-Hörfunkwellen geregelt. Dort heißt es nun unter Absatz 2.4, dass fünf der insgesamt sieben Radio-Angebote künftig „ausschließlich über das Internet verbreitet oder durch vergleichbare Angebote im Internet ersetzt werden“ können. Konkret betrifft dies Radioeins, Fritz, RBB Kultur, Inforadio und Cosmo. Nur RBB 88,8 und Antenne Brandenburg erhalten eine Garantie, auf klassischem Weg – also etwa über UKW – verbreitet zu werden.

Allerdings darf der RBB nicht nach Gutdünken seine Hörfunkprogramme ins Internet – also in Apps oder die Audiothek – abschieben. Dazu ist ein Beschluss des Rundfunkrats erforderlich. …. Auch durch eine andere Änderung von Paragraf 4 könnte der RBB Geld sparen: Bisher heißt es in Absatz 8, die Anstalt könne sich an der Filmförderung beteiligen, „ohne dass unmittelbar eine Gegenleistung erfolgen darf“. Aus dem Wort „darf“ wird in dem Entwurf der Begriff „muss“. Der RBB darf künftig also „eine Gegenleistung“ von den Produzenten von ihm geförderter Filme verlangen….

Neu ist auch, dass der Rundfunkrat bei der Intendantenwahl nicht mehr frei entscheiden kann. Das von 30 auf 32 Mitglieder aufgestockte Gremium – auch Verbände von Behinderten sowie von Schwulen und Lesben haben dort künftig je einen Sitz – kann nun nur noch Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die ihm zuvor vom nur achtköpfigen RBB-Verwaltungsrat vorgeschlagen wurden. ….

Ebenfalls nicht ganz unproblematisch ist, dass Programmbeschwerden künftig nur noch „unter Angabe von konkreten Gründen“ möglich sind. Was das genau heißt, steht nicht im Entwurf.