Reform des Rundfunkbeitrags vorerst gescheitert

Reform des Rundfunkbeitrags laut „FAZ“ vorerst gescheitert

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich nicht auf eine umfassende Reform des Rundfunkbeitrags einigen können, das berichtet die „FAZ“. Damit ist auch ein Index-Modell vorerst vom Tisch. …. . „Auch wenn alle Länder grundsätzlich für Reformen sind, ist die Zeit für einen Paradigmenwechsel durch das Index-Modell anscheinend noch nicht reif“, so Schenk gegenüber der „FAZ“.

https://www.dwdl.de/nachrichten/74841/reform_des_rundfunkbeitrags_laut_faz_vorerst_gescheitert/

„Ich werbe für eine ‚echte‘ Korridorlösung“

Schleswig-Holstein fordert weiterhin das Index-Modell und eine auf zwei Jahre verkürzte Beitragsperiode

Interview mit Dirk Schrödter (CDU), Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein

„Ein ‚Weiter so‘ nutzt dem ÖRR nichts, es würde ihm vielmehr schaden – und das sogar sehr empfindlich“, betont Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein und einer der Väter des Index-Modells, in einem medienpolitik.net-Gespräch. „Die vierjährige Beitragsperiode ist nicht in Stein gemeißelt, im Gegenteil sieht der Staatsvertrag eine zweijährige Betrachtung vor, die vierjährige Anpassung beruht auf einer Entscheidung der KEF. Ich halte deshalb folgendes Vorgehen für eine Gesamtreform für sinnvoll und machbar: Um eine belastbare und von allen akzeptierte Grundlage für eine Indexierung zu haben, bitten wir die KEF um eine Neuberechnung des Finanzbedarfs der Anstalten für eine auf zwei Jahre verkürzte Beitragsperiode“, so Schrödter. Da eine „losgelöste“ Indexierung rundfunkpolitisch keinen Sinn mache, könnten die Länder dieses Zeitfenster bis 2023 dann nutzen, um den Programmauftrag auf eine staatsvertraglich neue Grundlage zu stellen.

https://www.medienpolitik.net/2019/11/ich-werbe-fuer-eine-echte-korridorloesung/

„Ein Mehrwert muss klar zu erkennen sein“

Heike Raab, Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz, betont in einem Interview mit medienpolitik.net, dass bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines neuen Systems – wie es von einigen Ländern mit dem Index-Modell gefordert wird – ein Mehrwert klar zu erkennen sein müsse. „Andernfalls“ so Heike Raab „scheint mir ein Wechsel nicht sinnvoll.“ „Das aktuelle Verfahren ist verfassungskonform und hat – auch wenn wir immer nach Verbesserungsmöglichkeiten Ausschau halten sollten – seine Eignung in der Vergangenheit unter Beweis gestellt“, betont die Koordinatorin der Medienpolitik der Länder. Die dem zu erwartenden KEF-Bericht zugrunde gelegte Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten richte sich an dem bisherigen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Mögliche Änderungen des Auftrags hätten somit auf den für die Beitragsperiode ab 2021 ermittelten Bedarf keinen Einfluss.

https://www.medienpolitik.net/2019/11/ein-mehrwert-muss-klar-zu-erkennen-sein/