Das Bundesverfassungsgericht hat die jüngste Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag nicht zur Entscheidung angenommen. Damit scheiterte ein sächsischer Kläger endgültig mit dem Versuch, sich seiner Zahlungspflicht für die Jahre 2014 und 2015 zu entziehen.
Seine zentrale These, fehlende Staatsferne und mangelnde Transparenz in den Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) brächten das gesamte Finanzierungssystem zu Fall, fand zwar in Karlsruhe „nachvollziehbare“ Ansätze – doch die Richterinnen und Richter ließen sie aus formellen Gründen nicht mehr inhaltlich prüfen.
Der lange Weg des Klägers
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