Rundfunkbeitrag muss in der Regel über Girokonto bezahlt werden
Rundfunkbeitrag muss in der Regel über Girokonto bezahlt werden
Eurobanknoten sind das gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland? Dieses Argument führten zwei Gebührenzahler an, um den Rundfunkbeitrag in bar zu bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass sie trotzdem per Bankeinzug zahlen müssen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article238426967/Rundfunkbeitrag-muss-in-der-Regel-ueber-Girokonto-bezahlt-werden.html
Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht
Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit der Maßgabe einer Berücksichtigung von Härtefällen übergangsweise anwendbar
Der ausnahmslose Ausschluss einer Barzahlung von Rundfunkbeiträgen in der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks verstößt gegen die unionsrechtlichen Vorgaben für Barzahlungsbeschränkungen bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten sowie gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz. Die Regelung darf jedoch für eine Übergangszeit bis zu einer Neuregelung mit der Maßgabe weiter angewendet werden, dass der Hessische Rundfunk solchen Beitragspflichtigen, die nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können, die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Verfahren entschieden.
https://www.bverwg.de/de/pm/2022/26
Kommentar von Nobert Häring: „Bundesverwaltungsgericht stößt das Tor zur Bargeldabschaffung weit auf. Nur wer nachweislich kein Konto bekommen kann, hat Anspruch, hoheitlich auferlegte Geldleistungen mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu begleichen.“
https://t.me/norberthaeringde/642
