Rundfunkreform nach Skandaljahr zwingend

Rundfunkreform nach Skandaljahr zwingend

Die Enthüllung zahlreicher Skandale im RBB und in anderen ARD-Sendern hat eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die Agenda der Medienpolitik gesetzt. Mit einheitlichen Compliance-Regeln sollen per Staatsvertrag die bislang ungenügenden Kontrollmechanismen verschärft werden. Auch die hauptbetroffene ARD gibt sich neue Leitlinien. Um die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags bahnt sich ein schwerer medienpolitischer Konflikt an. […]

Es dauerte geschlagene sechs Jahres, bis der 3. MÄStV von den Länderfürsten unterschrieben war. In Kraft treten kann er aber erst, wenn sämtliche Landtage zugestimmt haben. Das dürfte voraussichtlich im kommenden Frühjahr der Fall sein.

Die Skandalkette des Jahres 2022 bringt es jedoch mit sich, dass der Vertrag bereits vor der Verabschiedung in Teilen überholt bzw. ergänzungsbedürftig ist. Zwar erschien der rheinland-pfälzischen Medien-Staatssekretärin Heike Raab das Paragrafenwerk noch im vergangenen Herbst durchaus „up-to-date“. Aber vor allem die Vorgänge im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) setzten die Medienpolitik unter Zugzwang und ließen es ratsam erscheinen, möglichst rasch mit einem Ergänzungs-Staatsvertrag nachzulegen. Am 7. Dezember 2022 legte die Rundfunkkommission der Länder einen „Diskussionsentwurf für staatsvertragliche Regelungen zu Comliance und Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ vor. […]

Nach diesem Entwurf sind die Sender verpflichtet, „für größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit“ zu sorgen. […]

Lange Zeit hatte die ARD gezögert, selbst sichtbare Schritte zur Eindämmung der auch auf andere Anstalten ausstrahlenden Glaubwürdigkeitskrise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unternehmen.