Sachsens Medienminister erteilt höherem Rundfunkbeitrag Absage

Sachsens Medienminister erteilt höherem Rundfunkbeitrag Absage

Oliver Schenk ist Medienminister in Sachsen. Auf den „Medientagen Mitteldeutschland“ hat er ausgesprochen, was bislang als Geheimplan galt.

Sachsens Medienstaatsminister und Chef der Staatskanzlei Oliver Schenk (CDU) hat der von der unabhängigen Kommission KEF vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 eine Absage erteilt. Bei den „Medientagen Mitteldeutschland“ sagte Schenk am Mittwoch in Leipzig: „Da muss man sich ehrlich machen – das wird nicht kommen.“

Die Moderatorin der Runde, Michaela Kolster, Programmgeschäftsführerin des Ereigniskanals Phoenix von ARD und ZDF, erklärte daraufhin, Schenk rufe „als Staatsminister zum Verfassungsbruch“ auf.

Schenk riet den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch davon ab, die Beitragserhöhung beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. „Das steht ihnen natürlich frei, sie würden wahrscheinlich auch gewinnen, es wäre aber ein Pyrrhussieg, der die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter senken würde“, so Schenk. Bislang galt diese Option als Geheimplan der Länder.

https://www.tagesspiegel.de/kultur/aufruf-zum-verfassungsbruch-medienminister-schenk-erteilt-hoherem-rundfunkbeitrag-absage-11530730.html

Hinweis: Staatskanzleichef Schenk: „Ich warne vor einem Pyrrhussieg“

(01.03.2024) Die Länder lassen den Vorschlag, den Rundfunkbeitrag anzuheben, erst mal liegen. Im Herbst soll es eine neue Berechnung geben. Aber wie? […]

Damit ist der KEF-Bericht eine Momentaufnahme, die zeigt, wohin es geht, wenn jetzt nicht zügig gegengesteuert wird. Es geht darum, das öffentlich-rechtliche System kostengünstiger und effizienter zu organisieren und die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung entschlossener als bisher auch für eine Optimierung der Abläufe zu nutzen. Deshalb halte ich eine Beitragsanhebung derzeit für verfrüht. Wir sollten zunächst die Auswirkungen der Reformen abwarten, bevor ein neuer Finanzierungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht wird. […]

Den Anstalten steht es natürlich frei, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn sie der Meinung sind, nicht bedarfsgerecht finanziert zu sein. Sie hätten wahrscheinlich auch gute Erfolgsaussichten. Nach meiner Überzeugung wäre das aber ein Pyrrhussieg, weil die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch diesen Schritt weiter leiden würde. Ich werbe für einen gemeinsamen Reformweg, der hilft, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Zudem haben die Karlsruher Richter 2021 geurteilt, dass der gegenwärtige Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro so lange Bestand hat, bis ein neuer Finanzierungsstaatsvertrag vorliegt. Es besteht aber auch keine Notwendigkeit, nach Karlsruhe zu gehen, denn für die Jahre 2025 und 2026 existieren Finanzreserven von 1,1 Milliarden Euro in Form einer Sonderrücklage. Diese Summe würde den Finanzbedarf, den die KEF aktuell ermittelt hat, decken.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zum-rundfunkbeitrag-sachsens-staatskanzleichef-schenk-im-interview-19555038.html

Debatte um Rundfunkbeitrag: Anhebung wäre „verfrüht“

Unter anderem Sachsen will, dass der Rundfunkbeitrag – entgegen der eigentlich bindenden Empfehlung der KEF – nicht steigt. Den vorgelegten KEF-Bericht hält man in der sächsischen Staatskanzlei ohnehin nur für „eine Momentaufnahme“. […]

„Es besteht aber auch keine Notwendigkeit, nach Karlsruhe zu gehen, denn für die Jahre 2025 und 2026 existieren Finanzreserven von 1,1 Milliarden Euro in Form einer Sonderrücklage. Diese Summe würde den Finanzbedarf, den die KEF aktuell ermittelt hat, decken. Die Rücklage, die bisher gesperrt ist, würde die KEF freigeben“, sagt Schenk.

https://www.dwdl.de/nachrichten/97047/debatte_um_rundfunkbeitrag_anhebung_waere_verfrueht/

Rundfunkfreiheit: „Thüringen-Projekt“ rät zu Verfassungsänderung

Was würde passieren, wenn Demokratiefeinde an die Macht kämen? Vor den Landtagswahlen gibt das „Thüringen-Projekt“ Empfehlungen, um die Demokratie zu schützen. Mit Blick auf den Rundfunk raten die Experten, die Staatsverträge besser abzusichern. […]

Am Beispiel Thüringen haben Wissenschaftler vom „Verfassungsblog“ daher auch untersucht, welche Möglichkeiten eine demokratiefeindliche Partei auf Landesebene hätte, das Grundgesetz zu schwächen oder sogar abzuschaffen – und welche Möglichkeiten es gibt, die rechtsstaatliche Resilienz dagegen zu stärken.

Anlass seien auch Erfahrungen aus anderen europäischen Länder wie Ungarn oder Polen, in denen „in den letzten Jahren Rechtsstaat und Demokratie mit formal-legalen Mitteln untergraben wurden“, heißt es vom „Thüringen-Projekt“ , das am 17. April seine Ergebnisse vorgestellt hat. […]

Unter der aktuellen Thüringer Landesverfassung sei es Ministerpräsidenten möglich, Rundfunkstaatsverträge zu kündigen – auch ohne Einbindung des Landtags. Die AfD in Thüringen hat Pläne einer solche Aufkündigung schon offen diskutiert. […]

Das Thüringen-Projekt rät deshalb, die Kündigung von Staatsverträgen nur mit Zustimmung des Landtags zu erlauben und hierfür Art. 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen (S. 44) entsprechend zu ergänzen. […]

Sollten die Staatsverträge gekündigt werden, würden die Kündigungen erst nach zwei Jahren in Kraft treten, führt Hannah Beck vom „Thüringen-Projekt“ im Dlf weiter aus: „Das heißt, wenn wir jetzt annehmen, Björn Höcke wird Ministerpräsident – und er hat schon ein großes Interesse daran bekundet, die Medienstaatsverträge mit ARD, ZDF und MDR zu kündigen – dann könnte er die Medienstaatsverträge beziehungsweise den MDR-Medienstaatsvertrag erst zu 2026 kündigen.“ Das würde bedeuten, dass der MDR ab 2026 in Thüringen nicht mehr senden dürfte.

https://www.deutschlandfunk.de/thueringen-projekt-wie-medien-vor-demokratiefeinden-geschuetzt-werden-koennen-100.html