Sondersitzung des RBB-Rundfunkrates geplatzt: Doof

Sondersitzung des RBB-Rundfunkrates geplatzt: Doof

Zur Beschlussfähigkeit des Aufsichtsgremiums waren zu wenige Mitglieder „physisch anwesend“.

Auf der Tagesordnung stand unter anderem der Bericht von Intendantin Katrin Vernau zu bisherigen Kosten für Rechtsanwälte in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro im Zuge der Aufklärung des Skandals um die entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger. […]

Der Rat war nicht beschlussfähig, es waren nur 13 Mitglieder im Haus des Rundfunks erschienen. Mindestens 15 der insgesamt 29 Räte müssen laut Rundfunkstaatsvertrag „physisch anwesend“ sein. Weitere zehn waren per Video zugeschaltet. Nach wenigen Minuten schickte der Ratsvorsitzende Ralf Roggenbuck alle nach Hause. […]

Der Vorsitzende Roggenbuck nannte den 27. Januar als weiteren Termin für die Sondersitzung (passt irgendwie zur Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus). Und er baute vor: Die Beschlussfähigkeit des Gremiums soll dann unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder gegeben sein.

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/sondersitzung-des-rbb-rundfunkrates-geplatzt-doof-9217209.html

Um beschlussfähig zu sein, hätten mindestens 15 der aktuell 29 Mitglieder vor Ort sein müssen. Die Sitzung soll nun am kommenden Freitag nachgeholt werden.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/01/sondersitzung-rundfunkrat-rbb-aufsichtsgremium-ausgefallen.html

Nachdem insgesamt acht Mitglieder des insgesamt 29-köpfigen RBB-Rundfunkrats in dieser Woche eine Sondersitzung beantragt haben, um sich über die Anwaltskosten aufklären zu lassen, die bislang bei der Aufarbeitung der Affäre rund um die Ex-Intendantin Patricia Schlesinger angefallen sind, wurde eine außerordentliche Sitzung für diesen Freitag anberaumt. Doch nach wenigen Minuten war sie auch schon wieder beendet.

Denn allzu hoch waren Informations- und Diskussionsbedürfnis augenscheinlich nicht bei allen Mitgliedern des Aufsichtsgremiums ausgeprägt – jedenfalls waren so wenige anwesend, dass die Sitzung abgebrochen werden musste, weil keine Beschlussfähigkeit vorlag, wie der RBB auf Anfrage bestätigte.

https://www.dwdl.de/nachrichten/91433/zu_wenig_anwesende_rbbrundfunkrat_vertagt_sondersitzung/

Geplant war demnach, dass das Kontrollgremium sich mit den Anwaltskosten des Senders rund um die Aufklärung des Filz-Skandals im Sender befassen wollte. Intendantin Katrin Vernau sollte Bericht erstatten. Hintergrund war ein RBB-Bericht von Wochenbeginn gewesen, der auch die Frage aufwarf, wie effizient Kosten für Anwälte eingesetzt werden und wie genau deren Auftrag lautet.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rbb-rundfunkrat-verschiebt-sondersitzung-um-eine-woche-zu-wenige-mitglieder-da-a-407e3ca2-ac1b-4cec-9aea-25b6153226f3

Hinweis: 11 Mitglieder hatten sich online angemeldet. Damit gab es eine Anwesenheit von 24 Mitgliedern von insgesamt 29. Hier zeigt sich, dass ein „physische“ Anwesenheitsquote ´bei Sondersitzungen einen Sinn ergibt, wenn man diesen nach sieben Tagen wiederholen kann – ohne dass eine Präsenzquote eingehalten werden muss.