Spots in der Mediathek? ARD stachelt Werbekunden auf

Werbung auf digitalen Plattformen ist den Öffentlich-Rechtlichen gesetzlich verboten. Die ARD würde das gern ändern, wie sie jetzt bei einem Dinner für ihre Werbekunden offenbarte. Das dürfte heftige Grundsatzdebatten provozieren.

Dass führende ARD-Vertreter am Donnerstagabend in Frankfurt an einem medienpolitischen Tabu rütteln würden, war nicht unbedingt absehbar. Nach coronabedingt längerer Pause hatte die Vermarktungstochter ARD-Werbung Sales & Services (AS&S) ihre Top-Werbekunden wieder zur alljährlichen „ARD-Medienlese“ geladen. Normalerweise werden dort zum Vier-Gänge-Menü leicht verdauliche Erfolgsmeldungen von AS&S-Chefin Elke Schneiderbanger und Ausblicke auf kommende Programmhighlights des Ersten serviert.

https://www.dwdl.de/nachrichten/84726/spots_in_der_mediathek_ard_stachelt_werbekunden_auf/

Anmerkung: Werbung in öffentlich-rechtlichen Anstalten steht zurecht in der Kritik, da die Sender durch den Rundfunkbeitrag über die weltweit beste finanzielle Grundlage verfügen. Programminhalte können durch die Einflussnahme der Werbekunden verzerrt und infantilisiert werden. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll vor politischer Einflussnahme auf die gesendeten Inhalte schützen und damit einen Beitrag zur Sicherung der Demokratie leisten. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll informieren und bilden und damit zu verbesserter Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben führen. Ein umfassendes Werbeverbot für öffentlich-rechtliche Sender würde die Programminhalte von den Einflüssen der Werbeindustrie befreien und die Öffentlich-Rechtlichen des Vorwurfs entledigen, einfallslos und interessengesteuert zu sein.

 

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