Talkshows im ÖRR – Eine geschlossene Gesellschaft.
In den Talkshows wurden allein im vergangenen Jahr insgesamt 449-mal Journalisten eingeladen. Das sind Menschen, die niemand gewählt hat und die niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Berufspolitiker, die sich ja immerhin ab und zu noch Volkswahlen stellen müssen, waren nur 440-mal zu Gast. Lediglich 395-mal wurden Menschen eingeladen, die weder Journalisten noch Politiker sind.
Spannend ist auch die Entwicklung seit 2024: Insgesamt sind die Zahlen rückläufig, weil 2025 weniger Talkshows ausgestrahlt wurden. Aber der ÖRR verzichtet lieber auf Politiker (minus 64 Einladungen) und auf sonstige Gäste (minus 53 Einladungen).
Die Botschaft ist klar: Es geht nicht um Fakten und Erkenntnis. Es geht um die Reproduktion von Meinung. Im Singular. Denn tatsächlich ist es nur eine Meinung, die dem Zuschauer in bester bzw. schlechtester Agitprop-Manier immer und immer wieder vorgekaut wird.
Anmerkung:
Das Prinzip der abgestuften Relevanz (häufig als abgestufte Chancengleichheit im Medienkontext) besagt, dass nicht alle politischen Parteien oder Akteure im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder in der Berichterstattung gleich behandelt werden, sondern ihre Berücksichtigung nach ihrer tatsächlichen Bedeutung, ihrem bisherigen Erfolg, der Erfolgsaussicht bei Wahlen (Umfragen) und ihrer Relevanz gestaffelt wird, wodurch größere Parteien tendenziell mehr Sendezeit erhalten als kleinere, aber alle grundsätzlich eine Chance bekommen müssen, was eine Differenzierung der Berichterstattung rechtfertigt.
Kernpunkte des Prinzips:
Differenzierung: Es gibt eine gestaffelte Berücksichtigung, die sich an der politischen Bedeutung orientiert, z.B. im Vorfeld von Wahlen.
Kriterien: Erfolg bei früheren Wahlen, aktuelle Umfragewerte und die Chancen, ins Parlament einzuziehen, sind entscheidend.
Rechtfertigung: Das Prinzip erlaubt eine angemessene Berichterstattung über größere Parteien und deren Chancen, während auch kleinere Parteien nicht völlig ignoriert werden dürfen, um die Chancengleichheit zu wahren.
Anwendung: Es findet sich bei der Zuweisung von Sendezeit, Sommerinterviews und allgemeiner Wahlberichterstattung in ARD und ZDF.
Schutz der Meinungsfreiheit: Die Redaktionen gestalten ihre Programme auf Basis journalistischer Konzepte, was durch die Rundfunkfreiheit geschützt ist, solange die Differenzierung nachvollziehbar ist.
Zusammenfassend ermöglicht dieses Prinzip eine realitätsnahe Berichterstattung über den politischen Wettbewerb, indem es die unterschiedliche Gewichtung und Relevanz von Parteien widerspiegelt, ohne die grundsätzliche Teilhabe kleinerer Kräfte zu verwehren.
Die öffentlich-rechtlichen Sender verstoßen mit dem vorsätzlichen Ausschluss der AfD gegen ihren gesetzlichen Auftrag. Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt darüber hinaus auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen in Deutschland in ihrer Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.
