Verfahren zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (8. MÄStV)
Es bleibt zeitlich unklar, wann die Sächsische Staatsregierung den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in den Landtag einbringt
Der 8. MÄStV wird gegenstandslos, wenn nicht bis zum 30. November 2025 alle Ratifikationsurkunden vorliegen. Die Länder Bayern und Sachsen-Anhalt haben den 8. MÄStV bislang nicht unterzeichnet, da die Verfassungsbeschwerden der Rundfunkanstalten weiterhin anhängig sind und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den betreffenden Verfahren noch aussteht […]
Die Staatsregierung kann weder abschließend beurteilen, ob ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden im Laufe des Verfahrens zurücknehmen werden noch eine verlässliche Prognose abgeben, wann das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung treffen wird. Angesichts dieser Unwägbarkeiten bleibt das weitere Verfahren offen. […]
Eine abschließende Entscheidung darüber, ob und wann eine Einbringung in den Landtag erfolgen kann, ist derzeit noch nicht getroffen worden. Solange jedoch keine vollständige Unterzeichnung durch alle beteiligten Länder vorliegt, kann der Staatsvertrag bereits aus rechtlichen Gründen dem Sächsischen Landtag nicht zugeleitet werden. Ein konkreter Zeitpunkt für eine entsprechende Mitteilung kann daher derzeit nicht benannt werden.
https://redas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=43252
