Welt verteidigt EU-Sanktionen gegen Publizisten, indem sie ein Verfassungsgerichtsurteil auf den Kopf stellt
Die Ressortleiterin für Außenpolitik der Welt hat die mittelalterlich anmutenden EU-Sanktionen gegen unliebsame Publizisten verteidigt. Sie behauptet fälschlich, laut Bundesverfassungsgericht stünde das Verbreiten von Unsinn nicht unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.
Der wohl wichtigste Grundsatz der strategischen Kommunikation (aka: Kriegspropaganda) lautet: „Wir wollen keinen Krieg, der Gegner will ihn.“ Dafür, dass er diesen Glaubenssatz angezweifelt hat, wurde Jacques Baud sanktioniert. Und genau mit dieser unumstößlichen „Wahrheit“ beginnt die Ressortleiterin für Außenpolitik der Zeitung Die Welt, Caroline Turzer, ihren Artikel. Titel: „Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten“.
„Russland hat die Ukraine überfallen. Wladimir Putin will keinen Frieden.“ Nur auf Grundlage dieser „Fakten“ darf man ihrzufolge diskutieren. Die „Unwahrheit“, die Baud kein Recht habe zu verbreiten, lautet für sie, „dass Kiew den Krieg provoziert hätte“.
Für ihr eigenwilliges Verständnis von Meinungs- und Pressefreiheit beruft sich Turzer auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1994 zur angeblichen Ausschwitzlüge. Danach ist „insbesondere die erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung“ nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. So weit, so richtig. Aber durch strategische Auslassung stellt sie die Aussage des Urteils fast auf den Kopf.
Turzer unterschlägt zum einen, dass Aussagen, die sich untrennbar mit einer Meinung verbinden, was hier unzweifelhaft der Fall ist, laut dem Urteil geschützt sind, auch wenn sie unwahr sind. Und sie unterschlägt zum anderen, was das Gericht einschränkend betont hat: Dass die Unwahrheit einer Aussage zweifelsfrei erwiesen sein muss, damit sie den Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit verlieren kann.
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