Wer bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt eine Programmbeschwerde einreicht, der kann was erleben

Wer bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt eine Programmbeschwerde einreicht, der kann was erleben

Der „Norddeutsche Rundfunk“ benötigt, unter Missachtung seiner selbstauferlegten Regeln, volle drei Monate, um dem Beschwerdeführer zu antworten. Eine „Berichtigung“ des Chefredakteurs wird im Internet derart hermetisch versteckt, dass ihre Auffindbarkeit einem Sechser im Lotto gleichkommt – mit Zusatzzahl.
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Ende August diesen Jahres landet daher folgende Frage in Dr. Kai Gniffkes Posteingangskorb: „Asylbewerber waren im Jahr 2017 bei Tötungsdelikten um den Faktor 46 krimineller als die deutsche Bevölkerung. Worauf Sie, sehr geehrter Herr Chefredakteur, angesichts einer solchen Faktenlage Ihre Behauptung stützen, Asylbewerber seien an Tötungsdelikten nicht überproportional beteiligt, wüßte ich gern.“

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Der Beschwerdegrund im Tagesschaublog heiß diskutiert ….