Wo der Knackpunkt beim Jugendmedienstaatsvertrag liegt

Abgeordnete des BSW in Brandenburg sind aus dem BSW ausgetreten, weil die Landtagsfraktion dem geplanten neuen Medienstaatsverträgen nicht zustimmt. In einem Leserbrief an den Publizisten Norbert Häring erklärt Andreas Heyer, wo ein wichtiger Streitpunkt im Jugendmedienstaatsvertrag versteckt ist:

„(…) Die Ministerpräsidentenkonferenz hat im Dezember 2024 einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschlossen, der die Befugnisse der Landesmedienanstalten deutlich ausweitet. Landesmedienanstalten sollen mit der Gesetzesänderung u.a. das Recht bekommen, Banken die Zahlung an Anbieter zu untersagen, die nach Einschätzung der zuständigen Landesmedienanstalt als „jugendgefährdend“ kategorisiert werden oder untenstehende Kriterien erfüllen. Laut dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wären Maßnahmen gegen Anbieter von Telemedien oder Betriebssystemen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat zulässig, wenn die Maßnahme zum Schutz

„a) der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich des Jugendschutzes, insbesondere im Hinblick auf
aa) die Verhütung, Ermittlung, Aufklärung, Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
bb) die Bekämpfung der Verunglimpfung aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität,
cc) Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen oder
dd) die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen,
b) der öffentlichen Gesundheit oder
c) der Interessen der Verbraucher und der Interessen von Anlegern
erforderlich ist.“

„Darüber hinaus kann die zuständige Landesmedienanstalt den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen, nach vorheriger Nennung unzulässiger Angebote im Sinne des § 4 Abs.  1 und 2 die Mitwirkung an Zahlungen für diese Angebote untersagen, ohne dass es einer vorherigen Inanspruchnahme des Anbieters durch die Aufsicht bedarf.““

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