WDR-Rundfunkrat Newsletter 20.03.2025

Programmbeschwerden abgelehnt

Der Rundfunkrat hat über drei Programmbeschwerden abschließend entschieden und konnte in keinem Fall einen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze des WDR feststellen.

Deutscher Fernsehpreis 2024: „maischberger“ als „Beste Information“ ausgezeichnet

Die erste Beschwerde betraf die Sendung „maischberger“ vom 4. September 2024, in der die Moderatorin unter anderem eine Aussage Christian Lindners zur Asylpolitik aufgriff. Ulrich Wickert, langjähriger Moderator der Tagesthemen, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich viele Frauen beispielsweise am Jungfernstieg in Hamburg unsicher fühlten. Melanie Amann, stellvertretende Chefredakteurin des SPIEGEL, die ebenfalls an der Diskussion teilnahm, kritisierte Wickerts Aussage als „anekdotische Evidenz“. Der Beschwerdeführer warf der Sendung vor, gegen die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit verstoßen zu haben. Der Rundfunkrat stellte hierzu fest, dass es in einer Diskussionssendung normal sei, dass unterschiedliche Aussagen und Meinungen der Diskutanten auf dem Podium gegen- und nebeneinander stünden.

Deutscher Fernsehpreis 2024

Die zweite Programmbeschwerde betraf die Übertragung des „Deutschen Fernsehpreises“ am 25. September 2024. Während der Verleihung hatte RTL-Nachrichtensprecher Christopher Wittich vor der unkontrollierten Verbreitung von Fake News gewarnt. Der Beschwerdeführer sah darin „Denk- und Sprechverbote für Zuschauer und alternative Medien“. Zudem kritisierte er die Auszeichnung der Satiriker Jan Böhmermann und Sarah Bosetti. Der Rundfunkrat folgte der Einschätzung seines Programmausschusses, dass Christopher Wittich in seiner Rede an keiner Stelle den Geltungs- und Achtungsanspruch eines Menschen oder die Meinungsfreiheit in Abrede gestellt habe. Die Auswahl der Preisträger sei durch eine unabhängige Fachjury des Deutschen Fernsehpreises erfolgt. Die vom Beschwerdeführer kritisierten Sendungen von Böhmermann und Bosetti lägen zudem im redaktionellen Verantwortungsbereich des ZDF.

Milliarden für die Bundeswehr: Ist Aufrüsten alternativlos?

Die dritte Programmbeschwerde bezog sich auf „hart aber fair“ vom 7. Oktober 2024. Kritisiert wurde die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundeswirtschaftsminister, Michael Kellner. Dieser hatte einen Verbotsantrag gegen die AfD mitinitiiert und in der Sendung unter anderem gesagt: „Und ich erinnere nur an die Pläne zu deportieren, Deutsche, die keine Biodeutsche sind, sondern Migrationsgeschichte […] haben, abzuschieben.“ Der Beschwerdeführer kritisierte dies als unbewiesene Tatsachenbehauptung. Hamburger Gerichte hätten vergleichbare Aussagen presserechtlich untersagt – in der Sendung liege somit ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vor. Auch hier folgte der Rundfunkrat der Einschätzung seines Programmausschusses, dass die kritisierte Äußerung nicht mit der vorliegenden Rechtsprechung vergleichbar sei. Insbesondere habe Kellner weder auf das sog. „Potsdamer Treffen“ noch auf den Correctiv-Bericht Bezug genommen.

Quelle: https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/publikationen/newsletter-344.html

Anmerkung: Bei Beschwerde 1 und 2 hätte ich davon abgeraten sie überhaupt einzureichen. Bei Beschwerde drei haperte es eventuell an Stichhaltigkeit der Begründung. Wenn ein grüner Politiker keine Ahnung von aktueller Rechtssprechung, aber ein gutes Gedächtnis für die Räuberpistolen eines staatlich finanzierten Netzwerkes hat, so ist das eine Sache. Wenn ein Moderator einer politischen Talkshow bei so einer pauschalen Behauptung nicht einhakt und Belege fordert, dann ist das ein Problem und zeugt von Parteilichkeit, mangelnder Objektivität und Ignoranz. Auch im Faktencheck zur Sendung wird diese Falschaussage nicht klargestellt. https://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/faktencheck/faktencheck-692.html