Negativpreis für besonders kreative Grundrechtseinschränkungen ausgelobt

Die Initiative „1bis19“, die die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes im Namen führt, verleiht am 25. Oktober dieses Jahres erstmalig den „1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten“. Sie ruft dazu auf, Vorschläge einzusenden.

Der 1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten wird jährlich denjenigen verliehen, die die Grund- und Freiheitsrechte unserer Einschätzung nach nicht angemessen respektieren.

Spätestens seit Beginn der Corona-Jahre wurden Grundrechte auf eine nie zuvor da gewesene Art eingeschränkt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Bewegungsfreiheit, das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Körper und andere mehr.

Preisträger können Personen oder Institutionen sein, die durch ihr Handeln einen besonders «kreativen» Umgang mit den Grundrechten gezeigt haben.

Jeder kann sich beteiligen: https://1bis19.de/preis/