ZDF verliert vor OLG München: Das System Böhmermann steht vor einem Scherbenhaufen
ZDF verliert gegen Ex-BSI-Chef Schönbohm. Gericht spricht von „schlampiger Recherche“. Die Brisanz liegt in Kontakten vor der Sendung. Eine analytische Einordnung von Harald Neuber
Es war keine juristische Überraschung, sondern die Bestätigung einer absehbaren Linie: Das Oberlandesgericht München hat in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es der Einschätzung des Landgerichts folgen wird, wonach das ZDF dem ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm in einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022 zu Unrecht eine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt hat.(…)
Die persönlichen Folgen schilderte Schönbohm in mehreren Interviews: Nachbarn wechselten die Straßenseite, seine Kinder wurden in der Schule gemobbt und gefragt, „ob Putin unser Haus bezahlt“ habe, er erhielt Morddrohungen.
„Im Mittelalter gab es einen Pranger, heute gibt es Jan Böhmermann“, sagte Schönbohm der „Süddeutschen Zeitung“. Sein Anwalt Markus Hennig sprach vor Gericht von einer „Hinrichtung“ und einer „hysterischen Hexenjagd“, inszeniert „unter Ausnutzung der vermeintlichen Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.
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Der Fall Schönbohm wird, wenn das OLG München im Mai sein Urteil verkündet, vermutlich endgültig zu einer der größten presserechtlichen Niederlagen des ZDF der vergangenen Jahre werden. Was bleibt, ist die Notwendigkeit einer ehrlichen Debatte: über die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über den Umgang mit Satireformaten, die journalistische Glaubwürdigkeit beanspruchen, ohne sie immer einzulösen, und über die Nähe zwischen medialen und staatlichen Akteuren.
Diese Debatte benötigt mutige, angstfreie und zugleich professionelle Medien, die diese Fragen ohne ideologische Scheuklappen stellen. Das ZDF selbst scheint dazu derzeit nicht bereit. Solange ein Intendant öffentlich behauptet, kein Satz einer Sendung sei falsch gewesen, die Gerichte aber das Gegenteil feststellen, hat der Sender ein Glaubwürdigkeitsproblem – und die Bürgerinnen und Bürger, die ihn finanzieren, ein Recht auf Antworten.
