Streit um ARD-Netzangebote landet vor Schlichtungsstelle
Streit um ARD-Netzangebote landet vor Schlichtungsstelle
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat erstmals die Schlichtungsstelle für Streitfälle im Zusammenhang mit den Netzangeboten von ARD und ZDF eingeschaltet. Der Verband stößt sich konkret an der Presseähnlichkeit einiger Angebote des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) sowie von Radio Bremen, wie eine BDZV-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Berlin bestätigte. Nach BDZV-Angaben wird derzeit nach einem Termin für ein erstes Treffen der Schlichtungsstelle gesucht.
https://w.epd.de/digital/med/2022/04/28/#article265175
Hinweis der Redaktion: Der MDR-Rundfunkrat hat das Telemedienkonzept des MDR vor mehr als sechs Jahren beschlossen. Der Telemedienausschuss des MDR-Rundfunkrates hat die die Telemedienangebote des MDR schon zweimal evaluiert. Bisher ist der MDR-Rundfunkrat vom BDZV nicht darauf hingewiesen worden, dass das Telemedienangebot des MDR presseähnlich ist und was an dem Angebot geändert werden muss.
rbb-Rundfunkrat genehmigt Telemedienänderungskonzept
Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat das von der Intendantin Patricia Schlesinger vorgelegte Telemedienänderungskonzept für die Telemedienangebote des rbb genehmigt. Damit stellte das Gremium fest, dass die geplante Erweiterung der Telemedienangebote rbbonline, das regionale Informationsangebot und die rbb Mediathek den Voraussetzungen des § 32 Medienstaatsvertrag entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind. …
Bei wesentlichen Änderungen bezieht sich der Drei-Stufen-Test allein auf die Abweichungen.
Im beschlossenen Telemedienänderungskonzept betreffen die wesentlichen Änderungen:
– Längere Verweildauer: Inhalte können im Netz künftig länger abgerufen werden.
– Stärkere Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen und Stärkung der eigenen Plattformen
– Eigenständige audiovisuelle Inhalte („Online-Only“ und „Online-First“)
Die bestehenden Telemedienkonzepte aus den Jahren 2010 bis 2012 bleiben weiterhin gültig, sie werden durch das vorliegende Telemedienänderungskonzept ergänzt.
