ZDF: Journalistisches Sträuben gegen Richtigkeit

Das ZDF hat eine juristische Falschbehauptung verbreitet und bei der Angabe eines Veröffentlichungsdatums gelogen. Trotz zig-facher Hinweise wurde beides erst im Zuge einer formalen Programmbeschwerde behoben, jedoch ohne Entschuldigung und ohne transparente Hinweise, sodass wohl praktisch niemand, der diese Fehlinformationen genossen hat, von der Fehlerhaftigkeit erfährt. Wenn der geschilderte kleine Fall nicht die absolute Ausnahme ist, steht es um die Orientierungsleistung des ZDF nicht gut.

Dass es sich um keinen Einzelfall handelt, legt zumindest nahe, dass es zahlreiche vergleichbare Fälle bei allen möglichen Medien gibt. Denn die Quintessenz aus drei Jahrzehnten Medienjournalismus führte zum provokativen Titel: „Journalistisches Sträuben gegen Richtigkeit“.