Zweifel an Regierungskommunikation: Darf der Staat heimlicher Informant sein?

Zweifel an Regierungskommunikation: Darf der Staat heimlicher Informant sein?

Ein neues Bundestagsgutachten stellt eine lange geübte Praxis infrage – dass sich Kanzleramt und Ministerien als Undercover-Quellen für Medien betätigen. […]

Neben ihrer öffentlichen Medienarbeit – etwa in Pressekonferenzen oder auf Twitter – pflegen staatliche Stellen in Bund und Ländern auch nicht öffentliche und teils vertrauliche Kontakte zu Journalistinnen und Journalisten, etwa in den so genannten Hintergrundgesprächen. Als Quellen der Berichterstattung in Rundfunk und Presse tauchen die Behörden dann entweder gar nicht auf oder undeutlich als „Regierungskreise“.

„Von der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden ausgegebene Informationen müssen überprüfbar sein, ein gewissermaßen regierungsamtliches Unterschlagen der Quelle leistet der gezielten Verbreitung von Fake-News Vorschub“, kritisiert die Linke-Abgeordnete Sevim Dagdelen, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat. […]

Für das Publikum ist oft nicht erkennbar, ob Informationen in Medienberichten aus staatlichen Quellen stammen oder nicht. Die Bundesregierung hält ein solches Vorgehen bisher ausdrücklich für zulässig und beruft sich dafür auf die Satzung der Bundespressekonferenz (BPK), eines Vereins von Hauptstadt-Journalisten, sowie auf den im Pressekodex verankerten Informantenschutz. […]

Tobias Mast, der über „Staatsinformationsqualität“ promoviert hat und dessen Begriff von der „Kommunikatorklarheit“ bereits in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zitiert wird. […]

Er sagt, es sei aus „Gründen der Rechtstaatlichkeit und Demokratie wichtig, dass die Bevölkerung erkennt, ob und wo sich staatliche Akteure öffentlich äußern“. Eine „nicht unproblematische Praxis“ stelle es dar, wenn staatliche Stellen in Hintergrundkreisen gezielt auf die journalistische Gestaltung einwirken und dabei die eigene Urheberschaft verschleiern könnten.

https://www.tagesspiegel.de/politik/zweifel-an-regierungskommunikation-darf-der-staat-heimlicher-informant-sein-9589142.html