EU-Medienfreiheitsgesetz erlaubt Verhaftung von Journalisten, wenn es das „Allgemeininteresse“ rechtfertigt
Am Freitag ist der sogenannte „European Media Freedom Act“, das Europäische Medienfreiheitsgesetz, vollständig in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die gesamte Verordnung in allen 27 Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen lobte das Inkrafttreten des Gesetzes am Freitag auf X. „Eine freie und unabhängige Presse ist eine wesentliche Säule unserer Demokratie. Mit unserem Europäischen Gesetz zur Medienfreiheit wollen wir ihren Schutz verbessern. So können Journalisten ihre wichtige Arbeit sicher und ohne Störungen oder Einschüchterungen fortsetzen.“
Die EU lobt sich dafür, dass mit dieser Verordnung der Quellenschutz und Journalismus vermeintlich gestärkt werden sollen. In Artikel 4 heißt es etwa, dass Journalisten nicht zur Preisgabe ihrer Quellen durch den Einsatz von Spionagesoftware oder Verhaftungen gedrängt werden dürfen. Allerdings erlaubt die EU auch Ausnahmen von diesem Verbot: So heißt es, dass Verhaftungen, Sanktionierungen oder das Abfangen von Journalisten erlaubt sind, wenn es „nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgesehen“ sei oder „im Einzelfall durch einen überwiegenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und […] verhältnismäßig“ sei.
https://apollo-news.net/eu-medienfreiheitsgesetz-erlaubt-verhaftung-von-journalisten-wenn-das-allgemeininteresse-es-rechtfertigt/
Interessant ist, wie die X-KI GROK dazu argumentiert:
https://twitter.com/grok/status/1953803444013482225
