4. Medienänderungsstaatsvertrag : Länder legen ARD und ZDF Zügel an
Weil die Öffentlich-Rechtlichen selbst nicht vorankommen, schärfen die Bundesländer den Medienstaatsvertrag nach. Sie zwingen die Sender zu Transparenz und Compliance.
Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat sich kurzfristig entschlossen, den Medienstaatsvertrag aufgrund der Affären vor allem beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), aber auch bei einigen anderen ARD-Anstalten zu ergänzen. Mit dem 4. Medienänderungsstaatsvertrag, dessen Entwurf in der heutigen Sitzung der für Medienpolitik Verantwortlichen aller Bundesländer beschlossen werden soll, wird eine Verbesserung der Transparenz, der Compliance sowie der Gremienaufsicht und eine Vermeidung von Interessenkollisionen erwartet.
Die Rundfunkkommission hatte gehofft, dass die Anstalten selbst Schlussfolgerungen ziehen und ihre Geschäftsordnungen überarbeiten. Zudem war vorgesehen, einen Teil der jetzt geplanten Regelungen in den Länder-Rundfunkverträgen zu verankern. Noch am 17. August hatte Heike Raab (SPD), Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission, der F.A.Z. gesagt: „Die Politik ist jetzt nicht im Zugzwang.“ Doch die Sender legten auf der Sitzung der Rundfunkkommission am 26. Oktober keinen eigenen Vorschlag vor, und die ARD-Intendanten verabschiedeten erst am 23. November Compliance-Standards. Zu allen anderen Punkten, die jetzt staatsvertraglich festgeschrieben werden sollen, wie zum Beispiel eine größere Transparenz bei den Einkommen der Leitungsebene, gibt es keine Selbstverpflichtungen. Die Kehrtwende der Länder ist ein Armutszeugnis für die Sender: Die Politik vertraut nicht länger darauf, dass vor allem die ARD-Anstalten ihre massiven Probleme selbst in den Griff bekommen.
Die Sender sind verpflichtet, für größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu sorgen. Die Organisationsstruktur, einschließlich der Zusammensetzung der Gremien und ihrer Ausschüsse, alle Satzungen, alle Richtlinien, Geschäftsordnungen sowie sonstige Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für die jeweilige Rundfunkanstalt sind, müssen in Zukunft im Internet veröffentlicht werden.
Dazu gehören auch die Bezüge der Intendanten und Direktoren, zuzüglich der Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, sonstige geldwerte Vorteile, Honorierungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die Leistungen bei der Beendigung der Tätigkeit.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundeslaender-verschaerfen-regeln-fuer-ard-und-zdf-18514829.html
Interessenskonflikte wie u.a. beim RBB-Skandal sollen zukünftig durch ein striktes Verbot der Vermischung von Kontrollaufgaben mit privaten oder wirtschaftlichen Interessen vermieden werden. Die Öffentlich-Rechtlichen sollen auch bei Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen ein „wirksames Compliance Management System nach anerkannten Standards gewährleisten“.
“FAZ”: Rundfunkkommission der Bundesländer verschärft Transparenz-Regeln für ARD und ZDF.
ARD will Vergütungsstrukturen transparenter machen
Die ARD-Häuser machen mehr Details zu ihren Gehaltsstrukturen einsehbar. 2023 sollen im Transparenzbereich auf ard.de zu den Vergütungen „auch Regelungen zur Altersversorgung und die Gehaltsstruktur bei außertariflich Beschäftigten dargestellt werden“, so die ARD.
https://meedia.de/2022/12/06/ard-will-verguetungsstrukturen-transparenter-machen/
